Amtliche Verkündungen Bei Gesetzestexten wird zunehmend auf Papier verzichtet

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

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Aufgrund einiger Gesetzesänderungen können seit Jahresbeginn beinahe die Hälfte aller Bundesländer ihre Gesetze und Verordnungen digital verkünden. Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch einen niederschwelligen und kostenfreien Zugang zu gültigen und aktuellen (Landes-)Rechtstexten.

Die amtliche Verkündung stellt einen wichtigen und finalen Schritt in der deutschen Legislative dar. Vielerorts ist sie jetzt volldigital verfügbar.(©  Studio_East - stock.adobe.com)
Die amtliche Verkündung stellt einen wichtigen und finalen Schritt in der deutschen Legislative dar. Vielerorts ist sie jetzt volldigital verfügbar.
(© Studio_East - stock.adobe.com)

Wurden in den Vergangenheit neue Gesetze und Verordnungen beschlossen, war es in der Bundesrepublik bislang mehrheitlich üblich, dass die Druckerpressen angeschmissen und etwaige Änderungen zu Papier gebracht wurden. Im Nachgang erhielten Amtsstuben und Juristen diese Neuerungen per Express-Post. Nach dem Erhalt dieser Lieferung mussten Fachangestellte die entsprechenden Gesetzesseiten händisch ersetzen. In Zeiten von Digitalisierung und Fachkräftemangel ein durchaus fragwürdiger und langwieriger Prozess. Nach den Behörden des Bundes sowie der Bundesländer Brandenburg, Bremen und Saarland verzichten seit Anfang 2024 nun auch Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg auf den Medienbruch und verkünden ihre Gesetze und Verordnungen direkt auf digitalem Wege.

Am Beispiel Niedersachsen, das für den neuen Dienst ein spezielles Portal (verkuendung-niedersachsen.de) ins Leben gerufen hat, zeigt sich, dass selbst eine derart sinnvolle Maßnahme im Sinne der Digitalisierung des Public Sector eines rechtlichen Rahmen bedarf. Das Anfang November im niedersächsischen Landtag diskutierte Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen wurde dort einstimmig beschlossen. Damit war hier der Weg hin zu einer medienbruchfreien Legislative geebnet. Zunächst musste dieses Gesetz als letztes seiner Art gesetzt, gedruckt und in die Amtsstuben befördert werden.

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