Personalausweis und Reisepass Ausweise empfangen statt abholen

Von Susanne Ehneß 3 min Lesedauer

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Im Mai wird der Direktversand für Ausweisdokumente eingeführt, die Bürgerinnen und Bürger brauchen dann nicht mehr aufs Amt. Doch wie läuft das konkret ab?

Sicher ist sicher: Die Ausweisdokumente werden durch die Post persönlich übergeben.(©  juanorihuela – stock.adobe.com)
Sicher ist sicher: Die Ausweisdokumente werden durch die Post persönlich übergeben.
(© juanorihuela – stock.adobe.com)

Im Mai kommen auf die deutschen Bürgerbüros rund um die Ausstellung neuer Pässe und Ausweise Änderungen zu. Zum einen dürfen Passbilder nur noch digital angenommen werden, zum anderen müssen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr unbedingt zum Abholen aufs Amt kommen. Gegen eine Gebühr von 15 Euro können die Ausweisdokumente zugesandt werden.

In den Kommunen kommen durch diesen neuen Service Fragen auf. Unsere Redaktion erreichte beispielsweise eine Anfrage hinsichtlich der Übergabe des Passes und der Entwertung des alten Ausweises. Wir haben diesbezüglich beim Bundesinnenministerium (BMI) nachgefragt.

Wie läuft die Übergabe ab, und was passiert, wenn die Empfänger nicht zuhause sind?
„Weil bei der Postsendung mit dem Ausweisdokument eine persönliche Übergabe notwendig ist, kann die Sendung nicht an Dritte übergeben werden, sollte die antragstellende Person zum Zeitpunkt des Zustellversuchs nicht zu Hause sein“, erklärt ein Sprecher des BMI. Eine Hinterlegung vor der Wohnungstür, im Briefkasten, beim Nachbarn oder an eine Vertreterin scheide aus, weil der Postzustelldienst Sendungen mit Ausweisdokumenten ausschließlich persönlich zustellen muss.
Um dieses Problem zu umgehen, sollen die Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung des Ausweises in der Behörde entsprechend beraten werden. Zudem werde es eine E-Mail-Benachrichtigung über den voraussichtlichen Zustelltag geben.
Wird der Bürger dennoch nicht persönlich angetroffen, sieht der Vertrag zwischen der Bundesdruckerei und dem Postzustelldienst laut BMI eine Lagerung der Postsendung mit dem Ausweisdokument in der Postfiliale für sieben Werktage vor. „Für die sichere Aufbewahrung ist der Postzustelldienstleister zuständig“, betont das BMI. Wird das Dokument innerhalb dieser sieben Tage nicht abgeholt, wird es an die ausstellende Behörde transportiert, wo es dann durch den Antragsteller abgeholt werden kann.

Wie wird die sichere Aufbewahrung während des Transports im Post-Auto oder in der Fahrradtasche sichergestellt?
Laut BMI wurden auch bisher die fertig produzierten Ausweise per Post zur Behörde transportiert. „Die äußerst geringen Verlustraten während des Transports belegen, dass dieser als sehr sicher bewertet werden kann“, betont das Ministerium. „Der ab Mai 2025 geplante Direktversand wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Zusammenarbeit mit einem bundesweit operierenden Postzustelldienst organisiert und hat keinen Bezug zu örtlich ansässigen Fahrradkurier-Unternehmen“, heißt es weiter.
Und: „Sofern örtliche Pass-/Ausweisbehörden ein zusätzliches Ausgabeverfahren im Zusammenwirken mit einem örtlich ansässigen Fahrradkurier-Unternehmen anbieten, sind die jeweiligen konkreten Vertragsbedingungen und sonstige Informationen dem BMI nicht bekannt.“

Wie erfolgt die Entwertung des alten Ausweises?
Die Entwertung des alten Passes erfolgt zum Zeitpunkt der Beantragung des neuen – unabhängig von einer etwaigen Restgültigkeit. Der Postzustelldienst sei ausschließlich für die Übergabe verantwortlich, nicht für eine Entwertung.
Knackpunkt: Da der alte Ausweis entwertet wurde, kann er nicht mehr für die Identifizierung gegenüber dem Postzusteller verwendet werden. Hierfür braucht es laut BMI ein anderes, zweites Identitätsdokument: den Reisepass bzw. Personalausweis.

Was ändert sich für die Mitarbeitenden in den Bürgerämtern?
Die Bürgerbüros wurden laut BMI auf die Umstellung vorbereitet: „Zwischen April und November 2024 fanden bundesweit zwölf Informationsveranstaltungen der Länder statt, in denen das Personal der Pass-/Ausweisbehörden sowie der Ausweisbehörden detailliert zum Direktversand informiert wurden.“ Zuletzt seien im März 2025 alle Länder über den bevorstehenden flächendeckenden Rollout des Direktversands informiert worden. Zudem sei eine Handreichung zur Verfügung gestellt worden, mit Hilfe derer die kommunalen Behörden in die Lage versetzt werden sollen, die Bürgerinnen und Bürger über die wesentlichen Eckpunkte des Direktversands informieren zu können.
Eine Erleichterung für die Bürgerbüros gibt es im Falle des gewählten Direktversands: Die zweite Terminvereinbarung entfällt. Freilich nur, wenn die persönliche Übergabe an der Haustür geklappt hat.

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