Notrufortung nach wie vor nicht möglich Weiter Ärger um die 110

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Wenn die 110 gewählt wird, geht es häufig um Sekunden. Doch rechtliche Probleme in Baden-Württemberg stehen der raschen Ortung im Weg. Nun kommen neue Probleme hinzu.

Aufgrund rechtlicher Hürden dürfen Beamte bei einem Notruf über die 110 nicht den Standort des Anrufers orten.(Bild:  Derby – stock.adobe.com)
Aufgrund rechtlicher Hürden dürfen Beamte bei einem Notruf über die 110 nicht den Standort des Anrufers orten.
(Bild: Derby – stock.adobe.com)

Mehr als vier Wochen nach der Ankündigung eines bundesweiten Pilotbetriebs können Notrufe unter der Nummer 110 nach wie vor bundesweit nicht rasch zurückverfolgt werden. Das bestätigte eine Sprecherin des baden-württembergischen Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. Man arbeite mit Hochdruck an der Umsetzung des Pilotbetriebs. Aber neben den rechtlichen Problemen kommen nun technische Schwierigkeiten hinzu: Aufgrund der riesigen Datenmengen der anzubindenden Leitstellen sei die Umsetzung nur schrittweise möglich, sagte die Sprecherin. „Das ist nicht ganz einfach.“ Man müsse gewährleisten, dass ein stabiler Betrieb funktioniere.

Hintergrund: Wer mit einem Handy irgendwo in Deutschland mit der 112 Feuerwehr und Rettung ruft, kann über ein technisches Verfahren schnell und präzise geortet werden. Beim Polizeinotruf 110 ist das bislang nicht möglich – aufgrund rechtlicher Hürden in Baden-Württemberg. Denn im Schwarzwald laufen alle Ortungsdaten aus ganz Deutschland auf einem Server zusammen. Dort dürfen sie aber nicht abgerufen und weitergegeben werden, weil der Datenschutzbeauftragte im Südwesten rechtliche Bedenken hat.

Heißt: Wer in Not gerät, die 110 wählt und dabei vielleicht nicht mehr in der Lage ist, seinen Standort durchzugeben, den können die Beamten deshalb nicht so schnell finden, wie es eigentlich möglich wäre. Aus Sicht der Datenschützer braucht es für die automatische Übermittlung eine Rechtsgrundlage, die klarstellt, was mit den Daten genau gemacht werden dürfe.

Nach Medienberichten hatten sich das Innenministerium und der Datenschutzbeauftragten des Landes aber vor mehr als einem Monat darauf verständigt, das Problem zu lösen und die Weitergabe der Standortdaten in einem „vorläufigen bundesweiten Pilotbetrieb“ zu erlauben – sofern diese „nur zur Hilfe und nicht zur Strafverfolgung“ genutzt würden. Parallel dazu wollte man daran arbeiten, für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe der Daten eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Doch Wochen später liegt weder eine Rechtsgrundlage vor noch ein Pilotbetrieb.

„Menschen in Deutschland, die in Gefahr sind und die 110 wählen, könnte zum Verhängnis werden, dass die zentrale Leitstelle in Baden-Württemberg liegt: Dass es keine sichere Rechtsgrundlage zur Speicherung von Notrufdaten gibt, ist nicht hinnehmbar“, kritisierte SPD-Innenpolitiker Sascha Binder. „Datenschutz darf nicht in dieser Tragweite zur Gefährdung der Bevölkerung führen.“

Immerhin: Geht es um eine konkrete Gefahr für Leib und Leben, könnten die Beamten laut Innenministerium bereits jetzt Verletzte und Vermisste orten – über die sogenannte Funkzellenabfrage. Das sei aber aufwendiger und dauere länger.

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