Definitionen Was ist die Datenschutzkonferenz?

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist der Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.

Die Datenschutzkonferenz will eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts erreichen(Bild:  aga7ta – stock.adobe.com)
Die Datenschutzkonferenz will eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts erreichen
(Bild: aga7ta – stock.adobe.com)

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, kurz: Datenschutzkonferenz oder DSK, besteht aus 18 Institutionen:

  • dem/der Bundesbeauftragten für den Datenschutz
  • den Landesbeauftragten für den Datenschutz und
  • dem Präsidenten/ der Präsidentin des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht.

Der Vorsitz wechselt turnusmäßig, ein Mitglied führt jeweils den Vorsitz für ein Kalenderjahr.

Wie arbeitet die Datenschutzkonferenz?

Die DSK hat sich zur Aufgabe gesetzt, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen. Sie will eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts erreichen, dazu müssen sich ihre Mitglieder auf gemeinsame Positionen verständigen. Dies geschieht in mehreren Arbeitskreisen, über Abstimmungen und Umlaufverfahren. Die genauen Regelungen dafür sind in der DSK-Geschäftsordnung festgelegt, dazu gehört die Vorgabe, mindestens zwei Konferenzen pro Jahr abzuhalten. In der Praxis finden zusätzlich mehrere Sonder- und Zwischenkonferenzen sowie Treffen der Arbeitskreise statt.

Die Ergebnisse ihrer Arbeit fassen die Mitglieder der Datenschutzkonferenz in gemeinsamen Positionspapieren zusammen. Die wichtigsten Formen dieser Veröffentlichungen sind Entschließungen und Beschlüsse (Auslegungen), die jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden müssen. Entschließungen der DSK sind öffentliche Stellungnahmen zu datenschutzpolitischen Fragen. Jüngste Beispiele sind die „Petersberger Erklärung zur datenschutzkonformen Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der wissenschaftlichen Forschung“ vom 24. November 2022 und die Entschließung zum Beschäftigtendatenschutzgesetz vom 4. Mai 2022.

Weitere Positionierungen erfolgen in Form von:

  • Orientierungshilfen und Standardisierungen (für Anwender oder die Öffentlichkeit)
  • Stellungnahmen: Positionen zu Gesetzgebung oder etwa in Gerichtsverfahren
  • Pressemitteilungen sowie
  • Festlegungen zur internen Arbeit

In den Expertengruppen des Europäischen Datenschutzausschusses repräsentieren die Datenschutzbehörden gemeinsam die deutsche Position: jeweils durch einen Vertreter des Bundes und der Länder (sowie dessen Stellvertreter).

Zur Geschichte der DSK: Die Datenschutzkonferenz hat ihren Ursprung in den regelmäßigen Treffen der Datenschutzbeauftragten – daher auch der Name. Die erste dieser Zusammenkünfte fand am 7. Dezember 1978 statt. Daraus entwickelte sich die DSK als eine Institution.

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