Definition Was ist der Unterhaltsvorschuss und wie kann man ihn (online) beantragen?

Von andi_dd 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine Leistung für Kinder: Sie garantiert eine finanzielle Mindestsicherheit, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil Unterhaltszahlungen säumig bleibt. Seit 2017 gilt ein erweiterter Anspruch.

Unterhaltsvorschuss: Hilfe bei ausbleibenden Zahlungen(Bild:  aga7ta – stock.adobe.com)
Unterhaltsvorschuss: Hilfe bei ausbleibenden Zahlungen
(Bild: aga7ta – stock.adobe.com)

Mit dem Unterhaltsvorschuss hilft der Staat Kindern und Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann oder will. Es spielt keine Rolle, ob der Unterhaltspflichtige zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist. Bei einem Antrag auf Unterhaltsvorschuss prüft die zuständige Behörde nur, ob die Berechtigten Unterhaltszahlungen empfangen. Wenn es keine Zahlungen gibt oder diese zu niedrig ausfallen, ersetzt der Staat in einem gewissen Maße die privaten Unterhaltszahlungen.

Die wesentlichen Merkmale des Unterhaltsvorschusses

Beim Unterhaltsvorschuss kommt es ausschließlich darauf an, ob Unterhaltspflichtige ihre Zahlungspflicht erfüllen. Trifft dies nicht zu, springt der Staat ein: Die finanziellen Verhältnisse der Alleinerziehenden sind weitgehend irrelevant. Obergrenzen wie eine Einkommensgrenze gibt es nicht – das unterscheidet den Unterhaltsvorschuss von vielen anderen Sozialleistungen.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter der Kinder ab. Es existieren drei Stufen mit folgenden Beträgen (Stand: Juli 2023):

  • bis 5 Jahre: 187 Euro,
  • 6 bis 11 Jahre: 252 Euro,
  • 12 bis 17 Jahre: 338 Euro.

Reform 2017: Unterhaltsvorschuss neu geregelt

Eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 ging mit wesentlichen Verbesserungen einher. So galt bis dahin, dass der Staat höchstens sechs Jahre lang Unterhaltsvorschuss auszahlt. Diese Begrenzung hat der Gesetzgeber abgeschafft. Zudem gehören seit 2017 auch Kinder im Alter zwischen 12 und 17 zum Kreis der Anspruchsberechtigten, zuvor war diese Altersgruppe ausgeschlossen. Im Gegensatz zu jüngeren Kindern existiert aber eine Einschränkung: Die Kinder dürfen nicht auf Zahlungen nach SGB II angewiesen sein, zudem müssen Alleinerziehende im Monat mindestens 600 Euro brutto verdienen.

So erhalten Anspruchsberechtigte den Unterhaltsvorschuss

Als Ansprechpartner fungiert die Unterhaltsvorschusskasse, die eine Stelle der kommunalen Jugendämter ist. In manchen Regionen können Alleinerziehende den Antrag online stellen, in anderen Kommunen müssen sie ein ausgefülltes Antragsformular per Post oder vor Ort einreichen. Unabhängig von der Form sind vielfältige Angaben erforderlich. Dazu zählen:

  • Informationen zum Kind,
  • Details zur Vaterschaft und zum Vater,
  • Angaben zum Alleinerziehenden und zum Sorgerecht,
  • Daten zur Unterhaltspflicht und zu den Unterhaltszahlungen,
  • Auskunft zum Bezug anderer Sozialleistungen und Renten.

In allen diesen Bereichen verlangt die zuständige Behörde zahlreiche Nachweise. Dieser Nachweispflicht kommen Antragssteller mit Kopien oder Online-Dokumenten nach. Nähere Informationen veröffentlichen die Kommunen auf ihren Homepages. Dort findet sich auch ein Link zu Online-Formularen, sofern die jeweilige Stelle diesen Service anbietet.

Regressforderungen an Unterhaltspflichtige

Diese Sozialleistung entbindet Unterhaltspflichtige nicht von ihrer Zahlungspflicht. Der Staat versucht im Anschluss, sich die geleisteten Zahlungen zurückzuholen. Hierbei beachtet er Einkommensgrenzen. Wenn ein Elternteil trotz Zahlungsfähigkeit Forderungen schuldig bleibt, leitet die Behörde ein Vollstreckungsverfahren ein.

(ID:49626303)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung