Ab 2025 Verpflichtende Anbindung an die Digitale Rentenübersicht

Von Chiara Maurer 1 min Lesedauer

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Das Bundeskabinett hat die Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) beschlossen, um die Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht zu regeln.

Die Digitale Rentenübersicht bietet online einen Überblick über Altersvorsorgeansprüche.(©  ChristianChan – Getty Images via Canva.com)
Die Digitale Rentenübersicht bietet online einen Überblick über Altersvorsorgeansprüche.
(© ChristianChan – Getty Images via Canva.com)

Um sicherzustellen, dass Anbieter von Altersvorsorgeprodukten bis zum Ende dieses Jahres Schnittstellen schaffen, über die Versorgungsberechtigte Informationen zu ihrer Altersvorsorge für die Digitale Rentenübersicht erhalten, hat das Bundeskabinett die Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) beschlossen. Mit der Festlegung des Stichtags können sich Bürgerinnen und Bürger nun den 1.Januar 2025 im Kalender anstreichen: Ab diesem Tag soll die Übersicht ihrer erlangten Altersvorsorgeansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge digital abrufbar sein.

Bereits seit 30. Juni des vergangenen Jahres können Bürger ihre persönlichen Altersvorsorgeansprüche über das Portal „rentenübersicht.de“ online abrufen, jedoch sind bisher nur wenige Einrichtungen an den Dienst angebunden. Die Liste bislang angebundener Vorsorgeeinrichtungen steht auf dem Portal zur Verfügung und beinhaltet bisher die Deutsche Rentenversicherung, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Union Investment.

Grundsätzlich können dabei alle Vorsorgeeinrichtungen freiwillig teilnehmen und die Daten bei einer Anfrage der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR), einer Organisationseinheit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund, übermitteln. Obligatorisch ist die Anbindung hingegen für Altersvorsorgeeinrichtungen, die dazu verpflichtet sind, eine sogenannte Standmitteilung mindestens einmal im Jahr an ihre Versorgungsberechtigten zu senden, wie etwa Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherungsunternehmen sowie Banken, Sparkassen und Investmentfondsanbieter.

Für die Abfrage benötigen Bürger ihren elektronischen Personalausweis, die PIN, die SteuerID und ein internetfähiges Endgerät. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht ruft bei Vorsorgeeinrichtungen die Daten ab, die über Schnittstellen bereitgestellt werden.

Die Digitale Rentenübersicht bietet eine umfassende Übersicht über Altersvorsorgeansprüche und ermöglicht Prognoserechnungen. Bürger erhalten somit mehr Transparenz über ihre Altersvorsorge, können finanzielle Lücken erkennen und Vorsorgestrategien entwickeln.

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