eJustiz Unterschriften ohne Papier: Gesetzentwurf für elektronische Urkunden

Von Serina Sonsalla 1 min Lesedauer

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Kein Scannen mehr, keine händische Unterschrift und keine Prozessverzögerung: Die Bundesregierung hat nun den Gesetzentwurf zur Erstellung digitaler öffentlicher Urkunden beschlossen.

Das bayrische Staatsministerium fordert die Bundesregierung zu mehr Reformen im Bereich des Zivilprozesses auf. (© Vera – stock.adobe.com)
Das bayrische Staatsministerium fordert die Bundesregierung zu mehr Reformen im Bereich des Zivilprozesses auf.
(© Vera – stock.adobe.com)

Die Digitalisierung der Justiz bedarf einiger Neuerungen, damit die Digitalisierung voranschreitet. So sei laut dem bayerischen Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Neben Bayern haben sich noch weitere Bundesländer für mehr digitale Möglichkeiten für Gerichte und Notariate eingesetzt. Jetzt wurde am 22. Mai 2024 der Gesetzentwurf für die elektronische Präsenzbeurkundung vom Bundeskabinett beschlossen.

„Bislang bedürfen öffentliche Urkunden von Gerichten und Notariaten einer händischen Unterschrift auf Papier. Schon seit dem vergangenen Jahr arbeiten alle bayerischen Gerichte in Zivil-, Familien- und seit kurzem auch in Immobiliarvollstreckungs- und Betreuungssachen vollständig mit der elektronischen Akte“, erklärte der Minister. „In Kürze sollen die Nachlassgerichte hinzukommen. Hier kommt es häufig zu Medienbrüchen: Digital erstellte, aber auf Papier unterschriebene Urkunden müssen vor der Weiterbearbeitung umständlich eingescannt werden. Das ist nicht mehr zeitgemäß, verzögert die Verfahren und bindet Kapazitäten der Justiz.“

Da dieser Beitrag zur Digitalisierung in der Justiz wohl längst überfällig war, begrüßt Eisenreich den Beschluss der Bundesregierung. Die Ausweitung technischer Möglichkeiten soll künftig dafür sorgen, dass weniger gescannt werden muss. Unterschriften bei Beurkundungen sollen in Zukunft auf einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen möglich sein. Das erspart die händische Unterschrift und die Urkunde kann unmittelbar digital weiterverarbeitet werden.

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