Statistik: Empfehlungen für die 21. Legislaturperiode Statistischer Beirat: Verwaltungsdaten stärker nutzen

Von Susanne Ehneß 2 min Lesedauer

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Eine zukunftsfähige amtliche Statistik und eine Verknüpfung mit anderen Datenpools: Die Empfehlungen des Statistischen Beirats zielen auf Qualität und das Once-Only-Prinzip.

Der Beirat empfiehlt die Einbindung von Zensus- und anderen Verwaltungsdaten.(©  Dall-E / KI-generiert)
Der Beirat empfiehlt die Einbindung von Zensus- und anderen Verwaltungsdaten.
(© Dall-E / KI-generiert)

Der Statistische Beirat hat Empfehlungen zur Fortentwicklung der amtlichen Statistik in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages formuliert. „Der Beitrag der amtlichen Statistik zur objektiven und unabhängigen Beschreibung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Entwicklungen ist von unschätzbarem Wert“, sagt Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Vorsitzender des Gremiums und Vizepräsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen.

Um die Entwicklungen und Bedarfe unserer Gesellschaft besser zu verstehen, muss die demografische und sozio-ökonomische Struktur sowie die Wohn- und Wohnungssituation in Deutschland bis in die tiefste fachliche und regionale Ebene beschrieben werden. Der Schlüssel dazu ist die Verknüpfung von Daten aus Zensus, Mikrozensus und weiteren Bevölkerungsstatistiken untereinander sowie mit Verwaltungsdaten in einem bevölkerungsstatistischen Gesamtsystem.

aus dem Papier „Fortentwicklung der amtlichen Statistik“

Um präzise und belastbare Daten schnell verfügbar zu haben, betont der Beirat die Notwendigkeit einer Modernisierung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der amtlichen Statistik. Dazu zählten die Anpassung des Bundesstatistikgesetzes und das Vorantreiben weiterer Einzelgesetze wie etwa des Forschungsdatengesetzes. Zudem empfiehlt der Beirat eine stärkere Verknüpfung der Statistiken mit vorhandenen Register- oder Verwaltungsdaten sowie die Erschließung neuer Datenquellen.

Die Verknüpfung von Daten aus Zensus, Mikrozensus und weiteren Bevölkerungsstatistiken untereinander sowie mit Verwaltungsdaten könne neue Auswertungspotenziale eröffnen und zugleich Befragte und Behörden entlasten. „Um die Qualität der öffentlichen Statistiken in Deutschland zu gewährleisten, die Berichtspflichten der Auskunftgebenden zu reduzieren und letztendlich bei der Auskunftspflicht das Once-only-Prinzip zu erreichen, sollte die Verknüpfung von amtlichen Daten, Erhebungsdaten, Registern, Verwaltungsdaten und privat gehaltenen Wirtschaftsdaten – bei gleichzeitiger Sicherstellung der Vertraulichkeit – erleichtert werden“, heißt es dazu im Papier.

Der Beirat

Der Statistische Beirat berät das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen und vertritt die Belange der Nutzerinnen und Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik. Im Beirat sind Verbände, Wissenschaft und Forschung, Gewerkschaften, Bundesministerien, Bundesbehörden sowie die Statistischen Ämter der Länder vertreten.

Zu den vollständigen Empfehlungen des Beirats

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