Nutzung sozialer Medien durch die Polizei

Schnelle Interaktion mit dem Bürger

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Damian Kania vom Polizeipräsidium München
Damian Kania vom Polizeipräsidium München
(Bild: Polizei München)

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wies zu Beginn des Pilotversuchs darauf hin, dass man die Empfehlungen des bayerischen Datenschutzbeauftragten berücksichtige. Was bedeutet das konkret?

Kania: Das bedeutet beispielsweise, dass alle Informationen auf ­Facebook und Twitter auch auf den klassischen Internetseiten der Münchner Polizei abrufbar sind.

Weitere datenschutzrechtliche Belange, die berücksichtigt werden müssen, betreffen die Fahndung (Bilder, Personalien).

Wie geht es nach der Pilotphase nun weiter?

Kania: Das lässt sich jetzt noch nicht sicher sagen. Ich denke aber, dass das letzte Jahr gezeigt hat, wie nützlich soziale Medien für die Polizei sein können und dass wir nicht auf die Kommunikation darin verzichten sollten.

Die Fragen stellte Susanne Ehneß

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