eGovernment in Rheinland-Pfalz

Regierungs-Facebook oder: Social Media nach Gutsherrenart?

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

Wagner weiter: „Außerdem machen wir es zur Auflage, nicht nur Facebook, sondern auch Alternativangebote zu bestücken. Außerdem muss eine Erforderlichkeitsprüfung vorgeschaltet sein, bei der sich aus der Aufgabenstellung ergibt, dass die Vorteile überwiegen. Die Seite muss ein Impressum haben und sehr deutlich über Datenschutz aufklären. Hinweise sind so verankert, dass der Nutzer, der die Seite nutzt, es informiert tut.“

Und was ist das – ein Rückkanalverbot?

Derzeit erarbeitet der Landesdatenschützer einen„Leitfaden“ für die Behörden in Rheinland-Pfalz: „Bei einigen Verwaltungen wird dann die Erforderlichkeitsprüfung auch zu einem anderen Ergebnis kommen als bei der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung. Und wir diskutieren das Papier auch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Nachdem wir eine Umfrage im Land zur Facebooknutzung durch öffentliche Stellen gemacht und auf die Problematik deutlich hingewiesen hatten, gab es ein Innehalten und Behörden, die ihren Auftritt aufgegeben haben. Jetzt können wir erreichen, dass Auftritte kontrolliert angelegt werden statt wild wuchernd.“

Und was, bitte, ist ein Rückkanalverbot? Wenn der unfolgsame User jetzt doch einen Kommentar abgibt oder gar eine Frage stellt?

„Es gibt zwar vielleicht eine Antwort, aber das Anliegen wird nicht aufgegriffen, sondern es wird auf andere Kommunikationswege verwiesen. Dass er etwa eine E-Mail schreiben soll. Kommunikation auf der Seite soll nicht stattfinden. Das Ziel ist, dass auf der Seite möglichst wenig Interaktion stattfindet, damit wenige Nutzungsdaten erzeugt werden.“

Kommentar

Lieber Herr Wagner,

herzlichen Glückwunsch zur Erfindung des eBüttels! Social Media lebt vom Dialog, nicht von der Verkündung. Und ein „Rückkanalverbot“ ist so unmöglich wie ein bisschen schwanger.

Herzlichst

Gerald Viola

(ID:37614610)