Verwaltungsdigitalisierung Prüfsteine für die Registermodernisierung

Von Natalie Ziebolz 1 min Lesedauer

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Was benötigen Verwaltungsprojekte, um zukunftsfähig zu sein? Dieser Frage geht ein Forderungspapier von Superrrrlab mit Blick auf die Registermodernisierung nach.

Es gibt in Deutschland über 350 verschiedene Registertypen, verteilt auf Kommunen, Länder und Bund(Bild:  HNFOTO – stock.adobe.com)
Es gibt in Deutschland über 350 verschiedene Registertypen, verteilt auf Kommunen, Länder und Bund
(Bild: HNFOTO – stock.adobe.com)

Das Registermodernisierungsgesetz sieht vor, durch die Verknüpfung von zunächst 51 Registern der Öffentlichen Verwaltung die Grundlage für bessere Verwaltungsdienstleistungen zu schaffen. Die Berliner Organisation Superrr Lab hat daher mit Experten aus IT, Verwaltung, Datenschutz und Design ein Empfehlungspapier erarbeitet, in dem eine Reihe von Prüfsteinen vorgestellt werden, die für eine gesellschaftlich verantwortliche und zukunftsfähige Umsetzung notwendig sind. Dazu zählen:

  • Gewährleistung der Sicherheit: Um die Sicherheit der personenbezogenen Daten auf allen Ebenen zu gewährleisten, wird der Einsatz von privacy-enhancing Technologies in allen Teilbereichen des vernetzten Datenbank- und Anwendungssystems empfohlen.
  • Gewährleistung der Transparenz: Bürger und Bürgerinnen sollten transparent über die Zugriffsgründe und Wege gegen unrechtmäßige Datenabfragen vorzugehen informiert werden.
  • Gewährleistung der Nutzbarkeit: Das Datenbank- und Anwendungssystem muss Menschen-zentriert und daher unter anderem barrierefrei sein.
  • Gewährleistung der Funktionsfähigkeit: Da es sich bei dem angepeilten Datenbank- und Anwendungssystem um kritische Infrastruktur handelt, sollte seine Funktionsfähigkeit durch sichere Identifikationsnummern, verteilte Systeme und die Anforderungen für Hochverfügbarkeit gewährleistet werden.

Des Weiteren weist das Positionspapier darauf hin, dass die Digitalisierung mit Mehrwert gestaltet, das heißt Prozesse evaluiert und vereinfacht werden müssen.

Zudem sei eine „technische, gesellschaftliche und juristische Folgenabschätzung im Vorfeld nötig“ – unter Mitwirkung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen an das digitale Zeitalter angepasst sowie staatliche und wirtschaftliche Aufgaben klar definiert werden, schließlich würden Aufgaben, die bisher in rein staatlicher Hand waren, auf privatwirtschaftliche Anbieter übertragen. „Das darf nicht nach dem Zufallsprinzip passieren, sondern bedarf einer differenzierten Debatte.“

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