Positionspapier der Open Source Business Alliance Open Source: gut beschafft statt gut gemeint

Von Nicola Hauptmann 4 min Lesedauer

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Open Source – und gut? So begrüßenswert eine Entscheidung für Open Source Software als Schritt zur digitalen Souveränität ist, der eigentlich schwierige Part kommt erst danach: bei der Auswahl des Anbieters. Wer sich hier nur am Preis orientiert, kann böse überrascht werden. Welche Kriterien stattdessen helfen, eine langfristig sichere Lösung zu finden, erklärt die OSB Alliance in einem Positionspapier.

Mit den „Vergabekriterien für eine nachhaltige Beschaffung von Open Source Software“ gibt die OSBA Orientierungshilfe und stellt einen „Baukasten“ mit Formulierungsvorschlägen für Ausschreibungen bereit.(©  1STunningART – stock.adobe.com)
Mit den „Vergabekriterien für eine nachhaltige Beschaffung von Open Source Software“ gibt die OSBA Orientierungshilfe und stellt einen „Baukasten“ mit Formulierungsvorschlägen für Ausschreibungen bereit.
(© 1STunningART – stock.adobe.com)

Ein Bundesland schreibt eine Open Source Software für alle Schulen aus, mit hohen Anforderungen, u. a. zur Performance. Unter den Bietern ist auch der Softwarehersteller selbst, den Zuschlag erhalten jedoch zwei andere Unternehmen – mit deutlich niedrigerem Gebot. Diese wenden sich im Nachhinein an den Hersteller der Software mit der Bitte, er möge das Consulting für Skalierung und Performance übernehmen. Dieser lehnt die unentgeltliche Leistung ab und verweist auf seine normale Subskription – für die aber im Projekt keine Mittel mehr vorhanden sind.

Das ist kein fiktiver Fall, sondern ein Beispiel aus der Mitgliederbefragung der Open Source Business Alliance (OSBA), beschrieben im aktuellen OSBA-Positionspapier „Vergabekriterien für eine nachhaltige Beschaffung von Open Source Software“.

Was mit „nachhaltig“ gemeint ist, erschließt sich, wenn man das Geschäftsmodell von Open Source Software (OSS) betrachtet. Dieses wird im Positionspapier zu Beginn erklärt: Open Source Software unterscheidet sich von proprietärer Software zunächst durch die Art der Lizenz. OSS darf „grundsätzlich beliebig eingesetzt, eingesehen, verbessert und sogar weitergegeben werden.“ Dazu wird der Quellcode mitgegeben. Die grundlegende Idee dahinter ist, dass Anwender die Software selbst weiterentwickeln und an ihre Anforderungen anpassen können.

Wie jede andere Software muss auch OSS beständig gepflegt und aktualisiert werden. Die Frage ist: von wem? Hier liegt ein weiterer Unterschied zu herkömmlicher Software. Eine Open-Source-Lösung wird von der jeweiligen Anwendergemeinschaft, der (User) Community, gepflegt. Die Bandbreite dieser offenen Gemeinschaften reiche von Interessierten, die sich der Entwicklung in ihrer Freizeit widmen, bis hin zu Unternehmen, deren Geschäftsmodell eben diese Unterstützung und Entwicklung von Open Source Software ist.

Bei der Beschaffung geht es also nicht um die grundsätzlich freien OSS-Lizenzen – mit denen die Hersteller üblicherweise kein Geld verdienen – sondern um Dienstleistungen wie die erwähnten Weiterentwicklungen und Anpassungen, aber auch Support oder Betrieb. Damit eröffnet sich auch für andere Anbieter die Möglichkeit, die eigentlichen OSS-Hersteller im Vergabeverfahren mit Dumpingangeboten auszustechen.

Ob ein Anbieter die vertraglichen Zusagen auch langfristig einhalten und somit eine nachhaltige Lösung gewährleisten kann, hängt wesentlich davon ab, ob und wie er sich in der Weiterentwicklung und Pflege der Software engagiert, also auch Ressourcen einsetzt und im Angebot „einpreist“ und sich nicht einfach auf die unentgeltliche oder ehrenamtliche Hilfe anderer Community-Mitglieder verlässt. Professionelle Hersteller würden etwa, so das Positionspapier, eigene Mitarbeiter mit der Arbeit in der Community beauftragen oder „wie es eigentlich übliche und gelebte Praxis ist – die Lieferkette ab[sichern], indem sie Supportverträge mit den Herstellern einzelner Softwarekomponenten abschließen“.

In dem eingangs genannten Beispiel der Schulsoftware ist das unterblieben, der Auftraggeber hatte hier das Nachsehen.

OSS als Quelle zur Nachnutzung

Open Source Software ist zudem nachhaltig in dem Sinne einer Weiterverwendung. Nach dem Open-Source-Prinzip sollen Weiterentwicklungen und Abspaltungen (forks) ebenfalls wieder frei zur Verfügung gestellt werden. Damit ist auch die Nachnutzung für andere Einrichtungen der öffentlichen Hand gegeben. Das wird allerdings konterkariert, wenn der beauftragte Dienstleister Entwicklungen nicht wieder zurückspielt. Auch solch ein Fall wird in dem Papier angeführt. Zitat des Herstellers: „Das, was da für viel Geld für das Bundesland entwickelt wurde, ist nun alles Closed Source.“

„Die Herausforderung für die öffentliche Verwaltung besteht also darin, die richtigen Anforderungen und Vergabekriterien zu entwickeln, damit sie aus den Anbietern zuverlässig diejenigen auswählen kann, die nachhaltig sichere und qualitativ hochwertige Software und Dienstleistungen anbieten“, resümieren die Sprecher der OSBA Working Group Beschaffung im Positionspapier.

Kriterien für die nachhaltige Beschaffung

Damit das gelingt, sollten, erstens, bei der Vergabe neben dem Preis auch Aspekte der Nachhaltigkeit (nach UfAB, Abschnitt B 5.4.2 ) berücksichtigt werden.

Zweitens hat die OSBA-Arbeitsgruppe in ihrem Papier konkrete Kriterien für die Beschaffung zusammengefasst:

  • Beziehung zum Software-Hersteller und der Community – die Abfrage, ob eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Software-Hersteller bzw. der Community besteht und wie die Unterstützung geregelt ist;
  • Sicherstellung der Upstream-Veröffentlichung von Anpassungen und Patches:
  • Sicherstellung eines hoch qualitativen Third-Level-Supports – entweder durch den Auftragnehmer selbst, der dann über die nötige Expertise verfügen muss, oder indem die Unterstützung durch den Herstellers gewährleistet ist;
  • Absicherung der Lieferkette durch Unterstützung von Basiskomponenten: Da Open Source Software oft aus vielen unterschiedlichen Komponenten besteht, sollten diese auch unterstützt werden.

Zusätzlich wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet, der als eine Art Baukasten dienen kann. Darin sind jeweils Formulierungsvorschläge aufgeführt, die in einer Ausschreibung als Textbausteine genutzt werden können.

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Das Positionspapier

„Vergabekriterien für eine nachhaltige Beschaffung von Open Source Software“ wurde von der Working Group Beschaffung der OSBA erstellt, vertreten durch deren Speaker Birgit Becker und Claus Wickinghoff, und auf der Website der OSB Alliance veröffentlicht.

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