Der Weg aus dem „Lock-in“

Open Source, die unbekannte Lösung?

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Open Source als Gemeinschaftswerk

„Open Source Software kann in der Öffentlichen Verwaltung im Prinzip einfach eingeführt werden. Es gibt ein gesundes Ökosystem aus etablierten Open-Source-Unternehmen, deren Lösungen erfolgreich in der Öffentlichen Verwaltung zum Einsatz kommen“, so Levi. Als Beispiele nennt er Infrastrukturangebote wie den Sovereign Cloud Stack oder Lösungen für Dokumenten-Management, Textverarbeitung, E-Mail, Kalender, Identitäten, Videokonferenzen, Messaging oder Anbieter von Fachverfahren.

Darin klingt auch ein weiterer wichtiger Aspekt von OSS an: Auch die Zusammenarbeit mit den Anbietern gestaltet sich hier anders als im Fall von proprietärer Software. Eine Vernetzung insbesondere mit der Open-Source-Community ist geboten, will man OSS erfolgreich und nachhaltig einführen, bietet aber zugleich die Chance auf eine neue Kultur der Zusammenarbeit.

Über Open Source Software

Die gemeinnützige Organisation „Free Software Foundation Europe“ (FSFE) bietet eine grundlegende Beschreibung von Freier Software anhand von vier Freiheiten: Use, Study, Share, Improve:

  • Verwenden: Freie Software darf für jeden Zweck und uneingeschränkt genutzt werden
  • Verstehen: Der Code der Freien Software darf von allen untersucht werden (ohne Einschränkungen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen).
  • Verbreiten: Freie Software darf praktisch kostenfrei kopiert und weitergegeben werden.
  • Verbessern: Freie Software darf von allen modifiziert werden, Verbesserungen dürfen weitergegeben werden.

Eine umfassendere Erklärung mit zehn Kriterien gibt die „Open Source Initiative“ (OSI) auf ihrer Website.

Weitere Informationen

Bitkom e.V. hat einen „Open-Source-Leitfaden: Praxisempfehlungen für Open-Source-Software“ erarbeitet. Das über 140 Seiten umfassende Dokument wird fortlaufend überarbeitet, die aktuelle Version finden Sie auf der

Website des Verbandes

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