Ökologische Nachhaltigkeit und Digitalisierung: Zwei Seiten einer Medaille

Ohne digitalisierte Verwaltung keine klimaneutrale Verwaltung

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Zur ersten Aussage sei auf eine Studie von Sopra Steria und GovMind verwiesen. Die Studie, die auf der Datengrundlage von GovMind basiert, zeigt, dass es in Europa über 5.000 marktreife digitale und technologiebasierte Lösungen für den öffentlichen Sektor gibt. In der öffentlichen Beschaffung in Deutschland machen diese Lösungen jedoch nur 1,9 Milliarden Euro aus, was etwa einem halben Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens von 350 Milliarden Euro entspricht. Das Potenzial für diese Lösungen in der öffentlichen Beschaffung in Deutschland, das auch zur Erreichung der Klimaziele beitragen könnte, liegt hingegen zwischen 27,7 und 34,7 Milliarden Euro, also um ein Vielfaches höher. Es mangelt also nicht am Angebot, sondern an der Nachfrage.

Zur zweiten Aussage empfiehlt sich die Lektüre der ausführlichen, Anfang dieses Jahres erschienenen Studie Klimaeffekte der Digitalisierung 2.0 des Branchenverbandes Bitkom. Sie nimmt in ihren Betrachtungen auch den CO2-Ausstoß in den Blick, der bei der Herstellung und Nutzung der digitalen Technologien, direkt oder indirekt, verursacht wird. Das Ergebnis ist eindeutig: Selbst wenn man diesen CO2-Ausstoß einrechnet, können digitale Technologien wesentlich dazu beitragen, dass die Klimaziele für das Jahr 2030 in Deutschland erreicht werden. Je nach Szenario liegt das Einsparpotenzial netto bei 43 bis 80 Millionen Tonnen CO2. Das entspricht 14 bis 26 Prozent des kompletten Minderungsziels in Höhe von 308 Millionen Tonnen CO2.

Wo eine Verwaltungsvorschrift ist, ist auch ein Weg?

Gründe für die Sinnhaftigkeit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gibt es eigentlich genug: das Fortbestehen des Vertrauens der Gesellschaft in unser demokratisches System, die Abfederung der anstehenden Pensionierungswelle im öffentlichen Dienst oder der Abbau bürokratischer Hemmnisse für die Wirtschaft.

Die Erreichung der Klimaziele, die von einem im ökologischen Sinne nachhaltigen Agieren der öffentlichen Verwaltung abhängig sind, liefert einen weiteren Grund zur Digitalisierung. Dieser findet sich, im Gegensatz zu den anderen genannten Gründen, immer häufiger in Gesetzestexten wieder. In Niedersachsen zum Beispiel regeln die im November 2023 erlassenen Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung, dass innovative Aspekte und Produkte im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung stärker berücksichtigt werden sollen. (s. Punkt 5.6.3.) Und eben diese innovativen Aspekte und Produkte wiederum bedeuten in vielen Fällen nichts anderes als Digitalisierung.

Es bleibt daher zu hoffen, dass die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung über das Einfallstor der nachhaltigen Beschaffung und der zugrundeliegenden Verwaltungsvorschriften endlich an Fahrt gewinnt. Dies ist nicht nur im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele von höchster Relevanz.

Manuel Kilian
ist Gründer und Geschäftsführer der GovMind GmbH.

Bildquelle: Anna Alles

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