Behörden-Digimeter 2026
NRW zeigt: Mehr Tempo ist möglich

Von Johannes Kapfer 5 min Lesedauer

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Mehr als drei Jahre nach dem OZG-Stichtag sind bundesweit lediglich 823 von 7.509 Verwaltungsleistungen flächendeckend online verfügbar. Eine aktuelle Studie zeigt, dass der Fortschritt bislang signifikant überschätzt wurde. Doch es gibt Lichtblicke. Nordrhein-Westfalen macht vor, wie Beschleunigung gelingen kann. Und der Bund hat seine Hausaufgaben besser gemacht als die Länder.

War der vielbeschworene Digitalisierungsturbo der Verwaltung eher ein Turboloch? Diesen Schluss legt ein aktuelles Gutachten nahe. Doch es gibt auch Lichtblicke.(Panuwat - stock.adobe.com)
War der vielbeschworene Digitalisierungsturbo der Verwaltung eher ein Turboloch? Diesen Schluss legt ein aktuelles Gutachten nahe. Doch es gibt auch Lichtblicke.
(Panuwat - stock.adobe.com)

So unschön es auch klingen mag: Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung kommt weiterhin nur schleppend voran. Nach einer aktuellen Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ist im Januar 2026 gerade einmal jede neunte der gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsleistungen bundesweit flächendeckend online verfügbar. Von den insgesamt 7.509 Einzelleistungen, die das Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits seit Ende 2022 digital bereitstellen sollte, erfüllen nur 823 diese Anforderung.

Der Blick hinter die Kulissen offenbart Lücken

Besondere Brisanz erhält die Thematik dadurch, dass die IW-Autoren Jan Büchel, Clemens Fabian Gruben und Klaus-Heiner Röhl aufzeigen, inwiefern die bisherige Darstellung des OZG-Umsetzungsstandes den tatsächlichen Fortschritt systematisch überschätzt hat. In Bayern beträgt die Überschätzung 31 Prozentpunkte, in keinem Bundesland weniger als 22 Prozentpunkte. Der Grund dafür ist, dass bereits Teilumsetzungen als Erfolge gezählt wurden. Wenn nur eine von teils hunderten Einzelleistungen in einem OZG-Bündel digitalisiert war, galt das gesamte Bündel als umgesetzt. Während nach alter Berechnungsmethode etwa in Bayern die Hälfte der OZG-Leistungsbündel als umgesetzt galt, ist tatsächlich nur knapp jede fünfte Einzelleistung landesweit flächendeckend verfügbar.

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