4. Aktionsplan Inklusion Niedersachsen steckt Inklusionsziele

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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In ihrer Kabinettssitzung im August hat die niedersächsische Landesregierung den nunmehr vierten Aktionsplan Inklusion beschlossen. Ein darin definiertes Handlungsfeld befasst sich mit Kommunikation, Medien und Digitalisierung.

Bei seinen Inklusionszielen will das Land Niedersachsen technische Neuentwicklungen und Erkenntnisse zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz berücksichtigen.(Bild:  frei lizenziert / Unsplash)
Bei seinen Inklusionszielen will das Land Niedersachsen technische Neuentwicklungen und Erkenntnisse zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz berücksichtigen.
(Bild: frei lizenziert / Unsplash)

Der „Aktionsplan Inklusion“ des Landes Niedersachsen orientiert sich eng an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und umfasst 97 konkrete Maßnahmen aller Ressorts, die bis 2027 umgesetzt werden sollen. Hierunter fallen auch mehrere Inklusionsziele im Bereich „Kommunikation, Medien und Digitalisierung“.

Zielsetzung ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen und digitalen Leben zu ermöglichen. So soll die Barrierefreiheit in Rundfunk und Medien durch eine stetige Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen sichergestellt werden. Dabei sind laut dem Aktionsplan auch technische Neuentwicklungen und Erkenntnisse zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu berücksichtigen.

Ein weiteres Vorhaben zielt darauf ab, das Thema Barrierefreiheit regelmäßig in den Sitzungen der Pressestellen der Landesbehörden zu behandeln. So soll der Ausbau von Angeboten in Deutsche Gebärdensprache und Leichter Sprache auf den Internetseiten der Landesregierung vorangebracht werden: „Besonders im Internet können Menschen mit Behinderungen Informationen finden, ohne auf physische Barrieren zu treffen und nutzen dieses daher gern“, heißt es im Aktionsplan. „Die Europäische Union, der Bund und auch das Land Niedersachsen sind sich dessen sehr bewusst und haben gesetzliche Verpflichtungen geschaffen, Informationen von öffentlichen Stellen barrierefrei anzubieten.“

Dem Land Niedersachsen sei es ein Anliegen, dass diese Verpflichtung auch gelebt wird. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überprüfe deshalb Webseiten und Apps niedersächsischer Behörden auf ihre Barrierefreiheit. Man wolle auf das Thema aufmerksam machen, dafür sensibilisieren und Verbesserungsvorschläge „unterbreiten, damit öffentliche Stellen in Niedersachsen ihre Webangebote so aufstellen können, dass eine Teilhabe im Internet umfassend möglich ist.“

Ein Workshop zum Thema „Barrierefreiheit in den sozialen Medien“ soll zudem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestellen für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren und Wissen zur inklusiven und barrierefreien Medienarbeit vermitteln. Die Maßnahme wurde vom Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen vorgeschlagen, denn darauf legt das Land Niedersachsen gemäß des Mottos „Teil sein“ wert: Von der Erarbeitung der übergeordneten Ziele bis zur Entwicklung der konkreten Maßnahmen des Aktionsplans waren Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt. Die Ziele und Maßnahmen wurden dann unter Mitwirkung der Niedersächsischen Staatskanzlei, aller Landesministerien und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ausgearbeitet.

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