HV-Benchmark kompakt 5.0 Mehr Sicherheit für bundeseigene Rechenzentren

Von Chiara Maurer 1 min Lesedauer

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Sicherheitsanforderungen für Rechenzentren des Bundes erhöht. Damit muss die Bundesverwaltung nun einem strukturierten Verfahren folgen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.

Künftig müssen die Rechenzentren des Bundes das Niveau der Standard-Absicherung nach IT-Grundschutz erreichen.(©  dotshock – via Canva.com)
Künftig müssen die Rechenzentren des Bundes das Niveau der Standard-Absicherung nach IT-Grundschutz erreichen.
(© dotshock – via Canva.com)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Sicherheitsanforderungen für Bundesrechenzentren verschärft. Die neueste Version des Bewertungsschemas zur Ermittlung des Sicherheitsniveaus von IT-Dienstleistungen und Rechenzentren, der „HV-Benchmark kompakt 5.0“, verlangt, dass die Rechenzentren das Niveau der Standard-Absicherung nach IT-Grundschutz erreichen. Dieser Schritt erfolgt, um einerseits einer Forderung des Haushaltsausschusses des Bundestages nachzukommen.

Umsetzungsplan Bund 2017

Andererseits ist die neue Version des HV-Benchmark kompakt eine Reaktion auf den Umsetzungsplan Bund 2017, der die Leitlinien für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung festlegt. Hierbei wird die Standard-Absicherung nach IT-Grundschutz als Mindestanforderung für die Bundesverwaltung definiert. Zusätzlich forderte der Haushaltsausschuss des Bundestages die Anhebung der Mindestwerte, was nun mit der aktuellen Aktualisierung umgesetzt wurde.

Der HV-Benchmark kompakt ist eine abgespeckte Version des vollständigen HV-Benchmarks, jedoch mit weniger Sollgrößen. Dabei wird anhand von 34 relevanten Aspekten die IT-Sicherheit von IT-Dienstleistungen und Rechenzentren mithilfe von Reifegradmodellen bewertet. Zwar könnten diese Aspekte „die Anwendung von etablierten Standards wie dem IT-Grundschutz nicht ersetzen“, wie es von Seiten des BSI heißt, jedoch biete der HV-Benchmark kompakt dafür einen schnellen Überblick über den Stand der Informationssicherheit in einem betrachteten Rechenzentrum. Die vorgegebenen Mindestwerte einzuhalten sei deshalb zwar notwendig, jedoch sei dies in der Regel nicht ausreichend, um ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau der Bundesrechenzentren zu erreichen, erklärte das BSI dazu.

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