Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen Kommission legt Entwurf vor

Von Natalie Ziebolz

Die Kommission hat dem Europäischen Parlament den Entwurf einer Richtschnur vorgelegt, der die Rechte und Grundsätze für den digitalen Wandel definieren soll. Das Dokument soll Bürgern und Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen einen Leitfaden an die Hand geben, um die Digitalisierung rechtsstaatlich zu gestalten. Rechtskraft entfaltet das Dokument also nicht. Bis zum Sommer 2022 soll dieser nun erörtert und durch das EU-Parlament gebilligt werden.

Anbieter zum Thema

Um politischen Entscheidungsträgern und Unternehmen eine Richtschnur für den digitalen Wandel zu bieten, hat die Kommission eine Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen für alle in der EU vorgelegt
Um politischen Entscheidungsträgern und Unternehmen eine Richtschnur für den digitalen Wandel zu bieten, hat die Kommission eine Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen für alle in der EU vorgelegt
(Bild: BillionPhotos.com-stock.adobe.com)

Die Kommission hat vorgeschlagen, dass das Europäische Parlament sowie der Rat eine Richtschnur für den digitalen Wandel in der EU unterschreiben. Die angestrebte Erklärung enthält die zentralen Rechte und Grundsätze im Hinblick auf den digitalen Wandel und soll daher als Leitfaden für politische Entscheidungsträger und Unternehmen im Umgang mit neuen Technologien gelten. „Wir wollen sichere Technologien, die für die Menschen funktionieren und unsere Rechte und Werte achten, auch wenn wir online sind“, erklärt Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ und ergänzt: „Wir wollen, dass jeder in die Lage versetzt wird, sich aktiv an unseren zunehmend digitalisierten Gesellschaften zu beteiligen. Diese Erklärung gibt uns einen klaren Bezugspunkt im Hinblick auf die Rechte und Grundsätze in der Online-Welt.“

Zentrale Grundsätze des digitalen Wandels

Der nun vorgelegte Entwurf baut daher auf den Erfahrungen mit der europäischen Säule sozialer Rechte auf und stellt die Menschen in den Mittelpunkt. So behandelt er etwa die Gewährleistung der Wahlfreiheit im Internet, die Förderung der Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum sowie die Verbesserung der Sicherheit, des Schutzes und der Handlungskompetenz des Einzelnen. Konkret bezieht er sich darüber hinaus auf Rechte und Grundsätze der Menschen im Alltag – seien es erschwingliche und schnelle digitale Netzanbindungen, gut ausgestattete Klassenzimmer und digital kompetente Lehrkräfte oder die Verfügbarkeit verständliche Informationen über die Umweltauswirkungen digitaler Produkte sowie die Kontrolle über die Verwendung personenbezogener Daten. „In der Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen wird darüber hinaus ein für alle Mal festgelegt, dass das, was offline illegal ist, dies auch online sein sollte. Wir wollen diese Grundsätze auch als weltweiten Standard fördern“, so der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton.

Zustimmung bis Sommer erwartet

Bis zum Sommer sollen das Europäische Parlament und der Rat den Entwurf zur Erklärung nun erörtern und auf höchster Ebene billigen. Die Umsetzung erfolgt dann auf Grundlage einer gemeinsamen politischen Verpflichtung der Union sowie der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Die konkreten Auswirkungen vor Ort sollen anhand eines jährlichen Berichts überwacht werden.

(ID:47969369)