Kolumne

KI-Verordnung der EU … was nun?

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Hinzu kommt, dass viele Einsatzgebiete in der öffentlichen Verwaltung in den Hochrisikobereich gemäß Art. 6 KI-VO fallen. Der Pflichtenkatalog für Anbieter und Betreiber ist in diesen Fällen besonders ausführlich und umfasst u. a. die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems oder das Ergreifen von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen. In Teilen wird hierbei ausdrücklich auf die KI-Kompetenz Bezug genommen.

Schließlich ist zu beachten, dass nicht nur Dritte, sondern auch die Angestellten bzw. Bediensteten persönlich von dem KI-Einsatz betroffen sein können und daher auch ihre Grundrechte zu schützen sind. Ein unsachgemäßer Gebrauch ermöglicht hierbei unverhältnismäßige Eingriffe in deren Grundrechte und könnte zugleich eine Fürsorgepflichtverletzung darstellen. Wurden keine aktiven Maßnahmen für die Gewährleistung der notwendigen KI-Kompetenz getroffen, könnten Betroffene dies als gewichtiges Argument vorbringen, um die Beeinträchtigung ihrer Grundrechte zu stützen.

Ein Prompting-Workshop reicht nicht

Die KI-Verordnung liefert damit einen wichtigen Impuls, die KI-Kompetenzen in der Verwaltung in den Blick zu nehmen und aufzubauen. Nicht erst irgendwann, sondern „vor der Lage“. Und, nein, ein Prompting-Workshop oder die Diskussion über eine Dienstanweisung sind damit nicht gemeint, sondern Kompetenzen für Führungskräfte und Mitarbeitende, echte KI-Akteure zu werden, die aktiv mitgestalten, und nicht nur Betroffene bleiben. Lassen Sie uns die Chance nutzen!

Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves(©  privat)
Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves
(© privat)

Die Autoren:

Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves ist Informatikprofessor und Politikwissenschaftler, leitet die Arbeitsgruppe „Digitale Transformation öffentlicher Dienste“ an der Universität Bremen und berichtet in der wissenschaftlichen Kolumne über aktuelle Forschungsergebnisse zur digitalen Verwaltung. Zum Linkedin-Profil

Dr. Sarah Rachut(©  Graf-Rachut)
Dr. Sarah Rachut
(© Graf-Rachut)

Dr. Sarah Rachut ist Geschäftsführerin der Forschungsstelle TUM Center for Digital Public Services an der Technischen Universität München und forscht im Schnittfeld von Recht, Politik und Technik. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit den europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen der digitalen Transformation im Public Sector. Zum Lindedin-Profil

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