Sachsen-Anhalt Einmalzahlung: Datenschützer bemängelt BundID-Zwang

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Die zwangsweise Nutzung des Nutzerkontos Bund (BundID) für die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro war rechtswidrig. Dies stellte der Landesbeauftragte für den Datenschutz fest und veranlasste eine Verwarnung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.

Mit der BundID stellt der Gesetzgeber ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle  Online-Anträge bereit.(©  Eakrin – stock.adobe.com)
Mit der BundID stellt der Gesetzgeber ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Online-Anträge bereit.
(© Eakrin – stock.adobe.com)

Von März bis Oktober 2023 erhielten über 2,8 Millionen Studierende und Fachschüler eine finanzielle Unterstützung aufgrund des Krisenwinters 2022/2023. Die Antragsstellung erfolgte ausschließlich über das Portal „Einmalzahlung200.de“, welches die Registrierung bei BundID erforderte. Diese Registrierung diente der Identifizierung und Authentifizierung.

Gemäß § 2 Abs. 5 S. 5 des Onlinezugangsgesetzes muss die Nutzung von Nutzerkonten jedoch freiwillig sein. Da das Ministerium keine alternative Antragsstellung ermöglichte, verletzte es geltendes Bundesrecht und die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, kritisierte nun der Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalts das Vorgehen. Zudem monierte er die unnötige Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten und wies darauf hin, dass eine alternative, datensparsamere Lösung möglich gewesen wäre. So hätten Antragsteller ihre Daten direkt beim Antragsassistenten eingeben können, ohne den Umweg über BundID.

„Meine Ministerin Lydia Dr. Hüskens weist die Rüge vollkommen zu Recht zurück. Meiner Ansicht führen die fachlich-sachlichen Erwägungen der Datenschutzbehörde auch nicht in die richtige Richtung“, kommentiert Bernd Schlömer, CIO des Landes Sachsen-Anhalt, die Vorwürfe auf LinkedIn. Im Kern habe man nur eine Regelung vorweggenommen, die im neuen OZGÄndG verankert sei. „Der Vorgang zeigt in jedem Fall anschaulich, warum wir uns mit Digitalisierung in Deutschland so schwer tun:

  • Der rechtlichen Debatte wird von der Verwaltung viel mehr Raum gegeben, als Zufriedenheit, Qualität des Services und Nutzerorientierung für Bürgerinnen und Bürger in den Blickpunkt zu stellen.
  • Es wird derjenige sanktioniert, der in Ausnahmesituationen Verantwortung gezeigt hat, während andere sich zurückhalten und nur Bedenken äußern.“

Auch buergerservice.org kritisiert den Datenschutzbeauftragten. Vor allem in Bezug auf dessen Kommunikation. „Unbestritten hat der Landesbeauftrage formal seine Arbeit korrekt erledigt. Er hat dabei allerdings dem übergeordneten Ziel, mehr Datenschutz und IT-Sicherheit in Deutschland zu erreichen, einen Dämpfer verpasst“, heißt es diesbezüglich in einer Stellungnahme. „Wenn man als Landesbeauftragter für Datenschutz eine Pressemitteilung verfasst, sollte bei einer derartigen öffentlichen Kommunikation das übergeordnete Ziel im Vordergrund stehen und der einzelne Paragraph muss entsprechend einsortiert werden.“ Bei der BundID handelte es sich eben nicht um eine Datenkrake, wie sie im Internet weit verbreitet sind, sondern um eine unter der vollen Souveränität der Nutzer stehenden Anwendung. „Eine Anwendung die neben der Bereitstellung einer sicheren digitalen Identität auch durch das elektronische Postfach sehr viel Angriffsfläche im Bereich der E-Mail-Schädlinge (Stichwort: Ransomware) reduzieren hilft.“

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