Anbieter zum Thema
Welche Bereiche der Volkszählung wurden digitalisiert?
Wilken: Der Zensus 2022 ist soweit wie möglich digitalisiert, beispielsweise erfolgt die Auskunftsgabe soweit möglich über Online-Fragebogen und damit medienbruchfrei und ausschließlich elektronisch. Wir müssen jedoch auch Menschen, die nicht online melden können oder wollen, ein Angebot machen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür werden Papierfragebogen bereitgestellt. Die Kontaktaufnahme erfolgt über ein Anschreiben bzw. ein persönliches Interview. Die Aufbereitung der Daten erfolgt ausschließlich elektronisch.
In manchen Bundesländern werden auch die Antworten auf die kurzen persönlichen Interviews direkt digital per Tablet erfasst. Unternehmen sind gesetzlich zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet (§11a BStatG). Für den Zensus 2022 stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit dem Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core den Unternehmen der Wohnungswirtschaft ein webbasiertes Standardverfahren bereit. Der Dateneinzug und die Aufbereitung der verwendeten Registerdaten erfolgt ausschließlich digital.
Weshalb werden die zu Befragenden postalisch statt per eMail kontaktiert?
Wilken: Beim Zensus 2022 handelt es sich um einen registergestützten Zensus. Die Datengrundlage des Zensus stammt also aus verschiedenen Registern wie den Melderegistern, den amtlichen Katasterinformationen oder den Finanzverwaltungen.
Für die Haushaltebefragung wurden auf Grundlage der Daten aus den Melderegistern mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens die Anschriften gezogen, an denen die dort lebenden Personen ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 befragt werden. Im Voraus ist also nicht bekannt, wer an diesen Anschriften wohnt. Hierfür benötigen wir die Befragung vor Ort. Eine Kontaktaufnahme per eMail ist nicht möglich, da vorab gerade nicht vollständig bekannt ist, wer an einer Anschrift wohnt. Die Ermittlung der Einwohnerzahlen ist Kernaufgabe des Zensus.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung wurden die Namen der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum ermittelt, um diese anschreiben zu können. eMail-Adressen liegen aus den verwendeten Datenquellen nicht vor.
Wie werden die Online-Fragebögen und die Vor-Ort-Befragungen ausgewertet?
Wilken: Durch den Online-Fokus liegen die meisten beim Zensus 2022 erhobenen Daten bereits in elektronischer Form vor und können somit leicht weiterverarbeitet werden. Die Informationen aus den persönlichen Befragungen werden in den Erhebungsstellen digitalisiert. In manchen Bundesländern werden zudem für die kurzen persönlichen Interviews Tablets verwendet.
Was passiert mit den erhobenen Daten?
Wilken: Beim Zensus werden persönliche Informationen wie der Name und die Adresse lediglich für organisatorische Zwecke erfragt und nach der Aufbereitung so schnell wie möglich gelöscht. Diese Daten werden also nicht dauerhaft gespeichert oder für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben. Die Auswertung der Zensus-Ergebnisse erfolgt ausschließlich auf Basis der anonymisierten Daten. Einzeldaten mit identifizierenden Merkmalen wie Name oder Anschrift werden nicht an Dritte weitergegeben, also auch nicht an andere Behörden. Der Zensus 2022 erhebt Daten ausschließlich für die Statistik.
Wird das Ergebnis digital für alle Bürger bereitgestellt?
Wilken: Alle Ergebnisse des Zensus werden digital, in offener und maschinenlesbarer Form für alle Interessierten bereitgestellt. Sie werden zur Weiterverwendung in verschiedenen Formaten angeboten und dokumentiert. Die gemeinsame Website des Bundes und der Länder www.zensus2022.de wird im November 2023 zum zentralen Ergebnisportal.
Ist davon auszugehen, dass der Zensus in Zukunft komplett digital ablaufen kann?
Wilken: Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden in Zukunft einen reinen Registerzensus durchführen. Bis 2031 wird Schritt für Schritt auf ein rein registerbasiertes Verfahren umgestellt, bei dem keine zusätzlichen Befragungen mehr nötig sind. Daten, die die Bürgerinnen und Bürger bereits der Verwaltung geliefert haben, sollen künftig nicht erneut erfragt werden.
Der Registerzensus setzt damit konsequent das Once-Only-Prinzip um, wie es der Koalitionsvertrag der Bundesregierung zum Bürokratieabbau fordert. Bis es soweit ist, müssen Register modernisiert oder neu aufgebaut werden. In Deutschland gibt es zum Beispiel – anders als in Österreich und in der Schweiz – noch kein einheitliches Verwaltungsregister mit Informationen zu allen Gebäuden und Wohnungen, auf das unterschiedliche Behörden bundesweit zugreifen könnten.
(ID:48138106)