Elektronische Identität

„Ein tatsächlicher Gamechanger wird mit der EUDI-Wallet kommen“

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Smart-eID: Gamechanger oder reiner Komfort?

Hierzulande arbeitet man zumindest an einem Aspekt: „Mit der Smart-eID besteht die berechtigte Hoffnung, ein großes Hindernis für den Durchbruch zu beseitigen: Die Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Dobelmann. Der Personalausweis käme damit auf das Smartphone. „Das wäre dann eine praktische Lösung mit einem hohen Nutzen für Bürgerinnen und Bürger.“

Philipeit sieht in der Smart-eID jedoch nur eine Komfortfunktion in Ergänzung zur eID auf dem Kartenausweis. „Nur auf wenigen Smartphones kann die Smart-eID genutzt werden. Die Medien werden bei Verfügbarkeit umfangreich berichten, was zur Verbreitung der Bekanntheit der eID beitragen wird.“ Ein Gamechanger sei hierbei jedoch nicht zu erwarten. „Ein tatsächlicher Gamechanger wird mit der EUDI-Wallet kommen.“

EUID-Wallet: Use Cases mit Mehrwert

Dafür lässt die EU in einem Zeitraum von zwei Jahren Anwendungsfälle erarbeiten. „Es gibt insgesamt sechs Use Cases, die aktuell erprobt werden“, so Binder. „Beispielsweise die sogenannte Electronic Driver Licence, also der digitale Führerschein. Weitere beschäftigen sich mit dem Thema Kontoeröffnung und der SIM-Karten-Registrierung im Ausland.“ Dies seien alles Use Cases, die ein hohes Nutzungsvolumen hätten. „Bürger und Bürgerinnen kommen mit diesen Anwendungsfällen im Alltag in Berührung und dadurch können sie wirklich einen Mehrwert stiften“, stellt er fest. Auf der anderen Seite seien es jedoch auch nicht die allerkomplexesten und sicherheitsrelevantesten Fälle – abgesehen von der Eröffnung eines Bankkontos. „Da wurde aus meiner Sicht ein guter Mittelweg gefunden.“

Bei der Erarbeitung setzt die EU jedoch nicht auf rein politische Vorgaben. „Die Anwendungsfälle werden zusammen mit der Privatwirtschaft erarbeitet. Der Gedanke dahinter ist, dass diese sehr viele Ideen für die Umsetzung haben – nicht nur für die Entwicklung der digitalen Identität, sondern auch in Bezug darauf, Mehrwert zu schaffen“, so Binder. Wichtig sei nur, dass diese Ideen im Rahmen der Projekte nicht verloren gehen, sondern zumindest als Perspektive mitgedacht werden, so dass man sie später weiter ausbauen kann. Jedoch ist die Umsetzung sowie die Teilnahme an den Anwendungsfällen Ländersache. „Deutschland beteiligt sich beispielsweise im Rahmen des Konsortiums – aus meiner Sicht leider – nicht an den Use Cases im Gesundheitswesen“, so Binder. Letztendlich sei das Ziel aber natürlich, dass alle Use Cases über die Grenzen hinaus funktionieren – dafür müssen die unterschiedlichen Wallets, egal ob es sich um die Referenzimplementierung der Kommission oder eine eigens entwickelte Lösung handelt, untereinander kompatibel sein. „Das wird über das sogenannte eIDAS-Framework und die entsprechende Toolbox, die die technischen Spezifikationen für diese Interoperabilität liefert, sichergestellt“, so Binder. Wenn das klappt, ergeben sich für alle Beteiligten einige Vorteile: Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen profitieren davon, Anliegen schneller, komfortabler und vielleicht sogar auch rechtssicherer abwickeln zu können. Für den Staat hingegen brächten digitale Identitäten einen Effizienzgewinn.

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