Bundestag Digitale Stimmabgabe für die Sozialwahlen

Von Serina Sonsalla 1 min Lesedauer

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Der Bundestag ebnet den Weg für die digitale Stimmabgabe: Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz können Versicherte in Zukunft ihre Stimme für die Sozialwahlen online abgeben.

Die bei der Sozialwahl gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen wichtige Entscheidungen bei zentralen Fragen zu Rente und Gesundheit. (Bild: ©  James - stock.adobe.com / KI-generiert)
Die bei der Sozialwahl gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen wichtige Entscheidungen bei zentralen Fragen zu Rente und Gesundheit.
(Bild: © James - stock.adobe.com / KI-generiert)

Millionen Versicherte können künftig wählen, ob sie ihre Stimme bei der Sozialwahl wie bisher per Brief oder nun digital von zu Hause aus abgeben möchten. Bereits bei der Sozialwahl 2023 hatten die Ersatzkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk erfolgreich ein Modellprojekt zur Online-Stimmabgabe durchgeführt. Jetzt legt das neue Gesetz durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz die Grundlage, um diese Option dauerhaft zu etablieren.

Bei der Sozialwahl bestimmen die Wahlberechtigten darüber, welche Vertreterinnen und Vertreter künftig die wesentlichen Weichen für die Renten- und Gesundheitsversorgung stellen. Zwar gibt der Staat den rechtlichen Rahmen vor, doch füllen engagierte Versicherte, Rentnerinnen, Rentner und Arbeitgeber die Selbstverwaltung mit Leben – ehrenamtlich und im Interesse der Gemeinschaft.

Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, sieht darin einen wichtigen Schritt: „Mit der gesetzlichen Verankerung der digitalen Stimmabgabe öffnen wir die Tür für mehr Beteiligung. Das stärkt die demokratische Mitbestimmung in der Sozialversicherung und öffnet den Zugang für neue, digitalaffine Generationen.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Deutsche Rentenversicherung Bund begrüßen die Entscheidung als wegweisenden Schritt für eine digitale und bürgernahe Zukunft der Sozialwahlen: „Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber die Online-Wahl dauerhaft als Option für alle Sozialversicherungsträger ermöglicht hat“, sagt Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Ersatzkassenverbands. „Die Online-Stimmabgabe ist sicher, wie unser Modellprojekt gezeigt hat. Und sie entspricht den digitalen Alltagsgewohnheiten vieler Versicherter, insbesondere der jüngeren Generation. Das Gesetz schafft Klarheit, damit die Ersatzkassen jetzt mit den Vorbereitungen für die nächste Online-Sozialwahl 2029 beginnen können.“

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