Hessen macht es vor, andere Bundesländer ziehen nach – mit einer gesetzlichen Regelung zum Handy-Verbot an allen Schulen. Doch statt pauschaler Verbote braucht es vor allem eins: eine gesetzlich verankerte, einheitliche Medienkompetenz-Vermittlung.
In Hessen und im Saarland ist ein Verbot mobiler Endgeräte geplant. In Rheinland-Pfalz wird darüber noch kontrovers diskutiert.
(Bild: kerkezz – stock.adobe.com)
Ein striktes Verbot von mobilen digitalen Endgeräten auf dem Schulgelände trägt längst noch nicht zum Schutz von Jugendlichen und Kindern bei. Doch die Landesregierung in Hessen ist sich sicher: Ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 soll an allen Schulen ein weitreichendes Handy-Verbot gelten. Bisher gab es lediglich Absprachen oder Vorgaben an einzelnen Schulen zur Nutzung digitaler Endgeräte; diese sollen nun einem einheitlichen gesetzlichen Rahmen weichen. Dazu gibt es jedoch einige Ausnahmen, wie beispielsweise eine Handy-Nutzung in Notfällen, aus medizinischen Gründen, für schulische Zwecke oder – soweit dies von der Schule gestattet wird – bei älteren Schülern.
Der Landesbildungsminister Armin Schwarz (CDU) erklärte: „Unsere Schulen müssen geschützte Räume sein, in denen unsere Kinder und Jugendlichen frei von Ablenkung und Ängsten lernen können.“ Eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media wirke sich laut Schwarz negativ auf die psychische Gesundheit und Lernfähigkeit junger Menschen aus.
Klar ist: Ein gutes soziales Klima ist entscheidend für erfolgreiches Lernen – das gilt sowohl für Lernende als auch für Lehrende. Denn ein solches Klima stärkt nachhaltig die positiven Effekte, und das wirkt sich auf die Lernleistung junger Menschen aus. Diesbezüglich ist das Untersagen von Mobiltelefonen in Schulen durchaus richtig und notwendig. Diesen Befund unterstützen Studien, wie beispielsweise die London School of Economics aus 2015 oder die aktuelle Überblicksstudie „To Ban or Not to Ban? A Rapid Review on the Impact of Smartphone Bans in Schools on Social Well-Being and Academic Performance“ der Universität in Augsburg, welche im vergangenen Jahr im Fachjournal Education erschien.
Das soziale Klima endet nicht am Schultor
Das soziale Klima geht weit über das Schulgelände hinaus – ebenso wie die Nutzung digitaler Geräte. Ein Schutz vor Cybermobbing oder „verstörenden Inhalten“ ausschließlich während der Unterrichtszeit greift daher zu kurz – zumal Ablenkungen jeder Art während des Unterrichts ohnehin stets untersagt waren. Ein Verbot allein reicht also nicht aus, um Ziele wie Schutz, ein positives Schulklima und nachhaltige Lernerfolge zu verwirklichen. Das kritisiert ebenso der Verband Bildung und Erziehung. Und auch die Forschenden der Universität Augsburg kommen in ihrer Studie zu einem ähnlichen Ergebnis.
Pädagogischer Mehrwert
Entscheidend ist vielmehr der pädagogische Mehrwert für Kinder und Jugendliche. Da Smartphones fester Bestandteil der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern sind und großes Potenzial für Kommunikation und Informationsgewinnung bieten, darf ein schulisches Verbot nicht dazu führen, dass sie grundsätzlich nicht als Lernmittel oder Unterrichtsgegenstand genutzt werden dürfen.
Das Einsetzen als Unterrichtselement ist zudem wichtig, um bei Heranwachsenden eine Medienmündigkeit zu entwickeln. Vielmehr sollten schließlich die Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, während sie zugleich vor den negativen Folgen der Smartphone-Nutzung geschützt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte die Förderung und Stärkung von Medienbildung in den Unterricht integriert und priorisiert werden. Auch und insbesondere mit Blick auf einen sozial verträglichen Umgang mit Smartphones.
Dazu braucht es professionelle Lehrkräfte mit entsprechenden Kompetenzen und Einstellungen. Auch ihre Medienkompetenz muss gefördert werden. Schließlich muss das Kollegium gemeinsam den pädagogischen Mehrwert in der digitalen Welt vermitteln können. Gemeinsam sollten sie diskutieren und entscheiden, wie ein entsprechendes Smartphone-Verbot umgesetzt, welches Ziel damit verfolgt werden muss und welche Strategien dafür notwendig sind.
Der Deutsche Lehrerverband in Hessen kritisiert die mangelnde Unterrichtsverankerung. Medienkompetenz werde zwar gefordert, aber nicht durch Unterricht abgesichert. Auch eine einfache Schadenersatzfrage bleibe unbeantwortet: Unklar sei, wer hafte, wenn ein konfisziertes Gerät beschädigt wird. Einig sind sich auch diverse andere Parteien, wie der FDP-Abgeordnete Moritz Promny: „Nicht das Smartphone an sich ist gut oder schlecht – entscheidend ist, wie es genutzt wird.“ Er betonte sogar, dass die Lehrer mit dem schwarz-roten Gesetzentwurf statt Unterstützung die undankbare Rolle der Smartphone-Polizei bekämen. Anders wird es wohl das Saarland machen: Das Bundesland will nicht einfach nur das Handy am Schulgelände verbieten; vielmehr soll durch eine umfassende Digitalisierungsstrategie eine kontrollierte und pädagogisch sinnvolle Heranführung an digitale Medien sichergestellt werden.
Stand: 08.12.2025
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Strategie: Medienkompetenz!
Fazit
Ein Verbot muss immer mit Bildungsmaßnahmen kombiniert werden. Eine einheitlich gesetzlich verankerte Medienbildung ist wichtig für einen kompetenten und reflektierten Umgang mit digitalen Medien im Schulalltag. Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler sollte die Nutzung der Mobiltelefone dann eigenverantwortlich sein. Ein striktes Verbot ist laut den Forschern nur in den unteren Klassen sinnvoll. Das Ziel eines schulischen Smartphone-Verbots, etwa mit Blick auf die Nutzung sozialer Netzwerke in Pausen oder in der Mensa, sollte darin bestehen, die Schule zu einem sicheren Ort zu machen – insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler. Diese Maßnahme sollte von Programmen begleitet werden, die soziale Interaktion, Sozialkompetenz und Medienbildung fördern. Darüber hinaus sollte Aufklärung über die Risiken der Smartphone-Nutzung stattfinden.
Ziel bildungspolitischer Maßnahmen im Zusammenhang mit Smartphones im Schulkontext sollte es immer sein, die negativen Effekte der Nutzung zu minimieren und die positiven Potenziale zu maximieren.