Mecklenburg-Vorpommern Digitale Anträge im Fokus

Von Natalie Ziebolz 1 min Lesedauer

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Mecklenburg-Vorpommern treibt seine Digitalisierung voran: Der Landtag hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, die eine Reihe von Anpassungen im E-Government-Gesetz des Bundeslandes vorsieht, um die Verwaltungsprozesse zu modernisieren und die Bürgerdienste zu verbessern.

Durch den Wegfall der Schriftformerfordernis werden medienbruchfreie Verwaltungsleistungen möglich.(Bild:  LALAKA – stock.adobe.com)
Durch den Wegfall der Schriftformerfordernis werden medienbruchfreie Verwaltungsleistungen möglich.
(Bild: LALAKA – stock.adobe.com)

Die Digitalisierung ist ein dynamischer Prozess, was regelmäßige Anpassungen der Rahmenbedingungen unumgänglich macht. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat daher dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes zugestimmt. Ziel sei es, die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns zu erhöhen und so Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leichter zugänglich zu machen, erklärte Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Das Gesetz beinhaltet zwei hauptsächliche Änderungen, die auf die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung abzielen. Zum einen wird ein digitales Behördensiegel eingeführt, das es ermöglicht, Bescheide digital zu signieren und zu verschicken. „Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger über einen sicher verschlüsselten Zugang ihres Nutzerkontos rechtsverbindlich auf dem digitalen Weg Erklärungen abgeben, wie es in dem MV-Serviceportal bei verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen schon der Fall ist“, so Pegel.

Darüber hinaus wird auch die Landesbauordnung angepasst, um den Ausbau des Mobilfunknetzes zu erleichtern. Zusätzlich soll das bisherige Schriftformerfordernis für Anträge und Bescheide im Baugenehmigungsverfahren wegfallen. „Damit leisten wir einen Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zum ,Deutschland-Tempo‘. Durch die Möglichkeit digitaler Planungs- und Genehmigungsverfahren erreichen wir deren Beschleunigung“, erklärt der Digitalisierungsminister.

Ein wirklicher Mehrwert für die Verwaltung entstehe im zufolge jedoch erst, wenn digital eingegangene Anträge auch digital weiterverarbeitet werden können. „Ein gutes Beispiel hierfür ist der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der als ,Einer-für Alle (EfA)-Leistung‘ heute der ganzen Republik zur Verfügung steht.“

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