Sicherheit und Datenschutz bei Cloud Computing

Dienste auslagern, Kosten senken, Kontrolle behalten

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Da die Mitarbeiter der Öffentlichen Verwaltungen in der Regel mit vertraulichen Daten arbeiten, kommt nur die Private Cloud in Frage. Doch auch hier ist streng darauf zu achten, dass sämtliche Sicherheitsrichtlinien sowie die Vorgaben zum Datenschutz eingehalten werden. Daher ist es schon aus haftungsrechtlichen Gründen wichtig, die Verantwortlichkeit für entsprechende Maßnahmen eindeutig zuzuweisen, zum Beispiel über Security Service Level Agreements (SSLA).

Für den Schutz vor Schadprogrammen oder Hacker-Angriffen sorgt bereits der Dienstleister, da dies in seinem eigenen Interesse liegt. Weniger offensichtlich ist dagegen die Regelung der Zugriffskontrolle bei der Verarbeitung personenbezogener Angaben. Denn aus Datenschutzgründen darf nicht jeder Mitarbeiter der Behörde oder des Dienstleisters alle Informationen nutzen.

Ein wichtiger Bestandteil der Zugriffskontrolle ist die Identitäts- und Berechtigungsverwaltung. Diese muss der Cloud-Dienstleister mit geeigneten organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen absichern. Dazu kann der Service-Anbieter entweder selbst dem Kunden ein Identitätsmanagement anbieten oder Schnittstellen zu externen Identitätsanbietern bereitstellen.

Ein Identitätsmanagement besteht aus einer dreigeteilten Verwaltungsorganisation: Authentifizierung, Identifizierung und Autorisierung. Unter Authentifizierung versteht man den Nachweis, dass ein Nutzer tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Dies funktioniert zum Beispiel durch Fingerabdruck, Unterschrift, den Besitz einer SmartCard oder die Eingabe eines Passworts.

Für sicherheitskritische oder datenschutzrelevante Anwendungsbereiche sollte die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung verwendet werden, bei der zwei Nachweise kombiniert werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Passwort (Wissen) und eine Smartcard (Besitz) zur sicheren Authentifizierung nötig sind.

Der zweite Bestandteil, die Identifizierung, führt zur eindeutigen Erkennung des Nutzers, zum Beispiel durch die Überprüfung von Registrierdaten oder Ausweisdaten mithilfe entsprechender Datenbankinformationen zur Feststellung der zweifelsfreien Identität einer Person.

Die Autorisierung schließlich entscheidet, auf welche Dienste und Daten der jeweilige Nutzer zugreifen darf und auf welche nicht.

Verwaltung von Identitäten

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