Langzeitarchivierung, Rechte- und Nutzungsverwaltung

Die Digitale Behördenbibliothek

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Langzeitarchivierung

Elektronische Dokumente, die sich im Besitz und damit unter Kontrolle der Bibliothek befinden, können auf einem bibliothekseigenen Dokumentenserver gespeichert werden. Dafür kommt meist „graue Literatur“ aus dem eigenen Arbeitsbereich in Frage, unter anderem Jahresberichte und Studien. Seit Juni 2006 müssen in Deutschland erscheinende elektronische Publikationen an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) als Pflichtexemplare abgeliefert und dort archiviert werden. Die komplexe Aufgabe der Langzeitarchivierung schließt Strategien zur Migration von Daten mit ein. Die Dokumente müssen nicht nur langfristig erhalten werden, sondern auch für die Dauer ihrer Existenz zugänglich sein.

Dauerhafte Adressierung

Der URL ist als dauerhafte Adresse ungeeignet, weil er neben der Identifizierung der Informationsquelle gleichzeitig der Adressierung des physischen Speicherortes dient, welcher sich je nach der aktuellen Struktur des Servers ändern kann. Gefordert ist also ein Persistent Identifier (PI), der streng zwischen der Identifizierung und der Adressierung einer Informationsquelle trennt. Die DNB vergibt zur Identifizierung von Dokumenten Uniform Ressource Names (URNs).

Der PI gliedert sich in einen Teil, der für die Identifizierung des Objekts zuständig ist und in einen Teil, der die dauerhafte Adressierung übernimmt, das heißt, der den (oder auch mehrere) zur Informationsressource gehörigen URL(s) verwaltet. Zwischengeschaltet ist ein Resolver, der automatisch den URN zu einem zugehörigen URL auflöst. Elektronische Dokumente können nun zuverlässig zitiert werden, da die Adresse (URN) ihre Gültigkeit behält, auch wenn sich der Speicherort (URL) ändert. Ein URN für den Namensraum nbn:de (= National Bibliography Number) kann so aussehen: urn:nbn:de:gbv:089-3321752945. Ähnlich funktionieren auch Digital Object Identifier (DOI) und OpenURLs, die im Bereich der Zeitschriften verbreitet sind.

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