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Umgekehrt gibt es Meinungen, dass mit der TR Resiscan das Gegenteil einer Rechtssicherheit erreicht wurde. Während es in der Vergangenheit grundsätzlich keine Rechtsunsicherheit gab, wurde durch die TR Resiscan Rechtsunsicherheit erzeugt, da – bei Einsatz der TR Resiscan – Verwaltungen und Organisationen nun bewerten müssen, ob die Vorgaben der TR Resiscan (zwingend) umgesetzt werden sollen oder sogar müssen. Was sind aber die wesentlichen Kritikpunkte an der TR Resiscan?
Kritikpunkte
Die TR Resiscan bietet keine Rechtssicherheit im Sinne eines garantierten Verzichts des Richters auf das Papieroriginal des Digitalisats, wie es in der Öffentlichkeit häufig dargestellt wird.
Die Korrektheit eines eingescannten Dokuments kann selbst bei einer TR-Resiscan-zertifizierten Erfassungslösung nicht gewährleistet werden, daher könnte ein Richter zu Recht die Beweisfähigkeit des Digitalisats, selbst bei Einsatz der TR Resiscan, anzweifeln. Warum aber?
Die Praktiker wissen: Beim Scannen werden Papierdokumente mit einem Zeitverzug von x Stunden, Tagen oder sogar erst Wochen nach dem Absenden digitalisiert. In dem dazwischenliegenden Zeitfenster bestehen unterschiedliche Einflussmöglichkeiten auf dem Weg vom Original zum Digitalisat: Unterlagen vorsortieren, bereinigen, umkopieren, Leerseiten oder Werbeanhang löschen, Vorgangsarten bündeln et cetera.
Ein fachlich korrektes Digitalisat ist dasjenige Scanobjekt, welches am Ende eines fachlichen Erschließungs- und Bearbeitungsprozesses von einem mit Fachkenntnissen ausgestatteten Menschen (oder einem technischen System) als „Rechnung“, „Antrag“, „Bescheid“ oder „Schriftwechsel“ attribuiert (verschlagwortet) wird. Daher werden auch in einem GoBD- oder Resiscan-konformen Verfahren Fehler auftreten, alleine schon durch menschliche oder technische Unzulänglichkeiten, die sich nicht per Definition ausschließen lassen.
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