Sicherheitsbedenken beim BSI Chinesische KI DeepSeek im Visier von Cybersicherheit

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Behörden und Cybersicherheitsfachleute haben gravierende Sicherheitsbedenken mit Blick auf die chinesische KI DeepSeek. Dabei geht es um mehrere Punkte: die offenkundig sehr weitreichende Speicherung von Nutzerdaten, die mögliche Manipulierbarkeit der Anwendung für kriminelle Zwecke und die Frage, inwieweit der chinesische Spionage- und Überwachungsapparat Zugriff auf Nutzerdaten hat.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik äußert schwerwiegende Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Datensammlung durch Deepseek.(Bild:  Deepseek)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik äußert schwerwiegende Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Datensammlung durch Deepseek.
(Bild: Deepseek)

BSI: für sicherheitskritische Bereiche bedenklich

DeepSeek informiert in seinen Datenschutzhinweisen darüber, dass „Tastatureingabemuster oder -rhythmen“ (keystroke patterns or rhythms) erfasst werden. Mit solchen Mustern könnten mit Hilfe Künstlicher Intelligenz Nutzprofile erstellt und wiedererkannt werden, sagt eine Sprecherin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf dpa-Anfrage. „Das BSI hält diese Möglichkeit mindestens für sicherheitskritische Bereiche für bedenklich.“

Freier Zugriff für Chinas Spione?

Abgesehen davon ist DeepSeek nach chinesischem Recht verpflichtet, sämtliche Daten in der Volksrepublik zu speichern. Das chinesische Geheimdienstgesetz wiederum verpflichtet Bevölkerung und Organisationen, zur Kooperation mit den Sicherheitsbehörden. Der Gummiparagraf wird von etlichen China-Beobachtern als Zugriffsrecht des Spionageapparats auf sämtliche in der Volksrepublik gespeicherten Daten interpretiert.

Derzeit bereitet der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz ein Prüfverfahren gegen DeepSeek vor. „Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden gehen voraussichtlich parallel vor“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Laut EU-Datenschutzgrundverordnung muss ein Unternehmen ohne Niederlassung in der EU zumindest einen gesetzlichen Vertreter benennen, was DeepSeek bislang offenbar nicht getan hat.

DeepSeek ließ eine dpa-Anfrage zu den verschiedenen Kritikpunkten zunächst unbeantwortet.

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