DStGB Social Media Guidelines 2012

Chancen sozialer Netzwerke erkennen, Risiken vermeiden

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§ 5 Trennung von privaten und beruflichen Aktivitäten

(1) Private und dienstliche Nutzung sind zu trennen. Dabei ist zu beachten, dass in Einzelfällen auch bei der privaten Nutzung sozialer Medien, eine Nachricht von den Empfängern als fälschlicherweise offiziell von der Stadt oder Gemeinde gewertet werden kann. Das Verhalten im Netz ist hierauf abzustellen. So können zum Beispiel Hinweise über private Auftritte im Impressum persönlicher Blogs oder in den Profilbeschreibungen verschiedener Benutzerkonten von sozialen Netzwerken gemacht werden.

(2) Die Nutzung sozialer Medien zu privaten Zwecken bleibt von den Vorgaben dieser Richtlinie grundsätzlich unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass die allgemeinen dienst- und arbeitsvertraglichen Pflichten bzw. weitere Vorgaben, die privates Handeln der Mitarbeiter reglementieren, auch bei der Kommunikation in sozialen Medien zu beachten sind.

(3) Bei der Nutzung sozialer Medien zu privaten Zwecke während der Arbeitszeit sind die allgemeinen Vorschriften zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz zu beachten.

§ 6 Schulungen und Hinweise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

(1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Nutzung sozialer Medien aufgeschlossen sind, bzw. selbst aktiv werden möchten, sind entsprechende Schulungsangebote zugänglich zu machen. Die Koordination sollte durch das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Aus Gründen der Praktikabilität und Kosteneinsparung sollten möglichst Online-Schulungen durchgeführt werden.

(2) Folgende Grundzüge (Netiquette) schaffen Vertrauen und sollten offensiv in der Stadt/Gemeindeverwaltung kommuniziert werden:

Das Netz vergisst nie und nichts/Schützen Sie Ihre Privatsphäre/Trennen Sie zwischen privat und dienstlich/Kommunizieren Sie verantwortungsvoll/Seien Sie authentisch/Beachten Sie das Copyright/Wahren Sie unbedingt das Amtsgeheimnis und den Datenschutz/Respektieren Sie die Marke Ihrer Stadt/Gemeinde/Reagieren Sie rasch, sachlich und respektvoll auf Kritik/Stellen Sie ein laufendes Monitoring sicher.

§ 7 Datenschutz/Rechtliches

(1) Bei Veröffentlichungen in sozialen Medien-Angeboten sind die urheberrechtlichen Bestimmungen und die Rechte Dritter zu beachten.

Hinweis

Den Guidelines liegen folgende Quellen zugrunde: ISPRAT-Projekt Web 2.0 in der deutschen Verwaltung – Social Media Guidelines, Dienstanweisung der Stadt Moers vom 15.11.2010, Dienstanweisung der Stadt Erlangen vom 23.3.2011, S­ocial Media Manual der Stadt Wien 2011 und Richtlinien der Stadt Heilbronn.

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