Interview mit Alexander Wallner, CEO plusserver „Bei einer gut aufgesetzten Cloud gibt es mindestens eine Fallback-Lösung“

Das Gespräch führte Natalie Ziebolz 5 min Lesedauer

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Auf dem Weg in die Cloud hat die Öffentliche Hand noch einen weiten Weg vor sich. Gerade der Souveränitätsverlust hindert die Verantwortlichen oftmals, diesen Schritt zu wagen. Dabei schließen sich die Cloud und Souveränität nicht mehr aus. Warum das so ist und welche Rolle Open-Source-Lösungen spielen, erklärt Alexander Wallner, CEO von plusserver, im Interview.

Alexander Wallner, CEO bei plusserver, über die Cloud in der Öffentlichen Verwaltung.(©  plusserver)
Alexander Wallner, CEO bei plusserver, über die Cloud in der Öffentlichen Verwaltung.
(© plusserver)

Der Weg der Verwaltung in die Cloud gestaltet sich noch immer schwierig. Welche Gründe führen am häufigsten dazu, dass entsprechende Projekte scheitern?

Wallner: Cloud-Computing ist oft noch mit der Angst um Souveränitätsverlust in Hinblick auf die Daten verbunden. Gerade in der Öffentlichen Verwaltung ist das ein kritischer Punkt – nicht zuletzt, da öffentliche Einrichtungen strikten regulatorischen Vorgaben folgen müssen. Die Frage nach der Datenhoheit ist auch besonders wichtig, da hier nicht nur mit sensiblen Daten von Bürgerinnen und Bürgern hantiert wird, sondern letztlich auch mit deren Vertrauen in den Staat.

Dass es jedoch schon entsprechende Lösungen gibt und Cloud nicht gleichzeitig ein unkontrollierter Zugriff von außen ist, ist zu vielen Menschen nicht bekannt. Es fehlt eben auch an Expertise – und vor allem an IT-Expertinnen und -Experten. Der Fachkräftemangel in der IT ist in der Öffentlichen Verwaltung genauso spürbar wie in der freien Wirtschaft. Es gibt schlichtweg oft niemanden, der oder die eine entsprechende Strategie und Umsetzung für die Integration von Cloud-Lösungen im Public Sector vorantreiben könnte.

Warum ist der Schritt in die Cloud überhaupt wichtig?

Wallner: Für die Verwaltung spielen vor allem folgende Vorteile der Cloud eine große Rolle: Zugänglichkeit, Kosteneffizienz und höhere Geschwindigkeit in der IT-Modernisierung und bei bürger-relevanten Innovationen.

Der Server im Rathaus verursacht Kosten, sowohl personell als auch materiell. Wenn die Verwaltung geeignetes IT-Personal gefunden hat, sollte dieses nicht damit beschäftigt sein, den Server physisch zu warten und auf dem neuesten Stand zu halten. Diese Arbeitskraft kann besser auf konkrete Lösungen für Schulen, Bürgerservices oder eine funktionierende Arbeitsumgebung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fokussiert werden. Auch die materiellen Kosten sind höher als bei einer Cloud-Lösung, da hier alles besser gebündelt werden kann.

Daneben ist es für die Verwaltung eminent, dass ihre Dienste erreichbar sind. Eine Downtime der Server aufgrund von Updates, eines Stromausfalls oder gar nach einem Angriff hindert Bürgerinnen und Bürger daran, die digitalen Dienste des Staates zu nutzen. Dies senkt das Vertrauen in die Öffentlichkeit und sorgt darüber hinaus am Ende für mehr Arbeit auf allen Seiten. Mit Blick auf den Personalmangel in der Verwaltung ein denkbar schlechtes Szenario. Bei einer gut aufgesetzten Cloud gibt es immer mindestens eine Fallback-Lösung, um einen lückenlosen Zugang zu sichern.

Zu guter Letzt ein Bonuspunkt: Viele Cloud-Anbieter betreiben ihre Server mittlerweile mit grünem Strom. Das kann eine On-Premise-Lösung nur selten bieten. Auf diese Weise senkt die Verwaltung also auch ihren ökologischen Fußabdruck.

Inwiefern ist in diesem Zusammenhang die Stärkung der digitalen Souveränität entscheidend?

Wallner: Wie bereits eingangs erwähnt: Die digitale Souveränität sollte gerade für die Öffentliche Verwaltung der zentrale Punkt ihrer Strategie sein. Stellen Sie sich vor, unser öffentlicher Sektor würde in eine Abhängigkeit eines Cloud-Anbieters aus den USA oder China geraten. Informationen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der gesamte Verwaltungsapparat könnten zum Spielball einer anderen Nation werden. Und wie schnell eine solche Abhängigkeit zu einem kritischen Stadium führen kann, haben wir in Deutschland unlängst beim Thema Erdgas gesehen.

Doch auch wenn nie etwas passieren sollte, stärkt es nicht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die digitale Infrastruktur des Staates, wenn die Verwaltung gar nicht die (alleinige) Hoheit über die Daten hat – sehr persönlich Daten, die eines besonderen Schutzes bedürfen.

Welche Möglichkeiten bieten sich Deutschland also?

Wallner: Das Bedürfnis nach Souveränität kann sehr unterschiedlich sein. Rechtsraumsicherheit und eine völlige Datenhoheit sind sicherlich als Standard anzusehen. Aber oft macht auch operationale Souveränität („open operations“) und der Einsatz von Open-Source-Technologie mehr als Sinn.

Abschließend möchte ich aber hervorheben: Man muss heute keine Kompromisse mehr machen. Souveräne Cloudservices, die sicherheitstechnisch und technologisch auf dem höchsten Stand sind, stehen ohne großen Aufwand zur Verfügung – von deutschen und europäischen Playern.

Worauf muss beim Einsatz von entsprechenden Open-Source-Lösungen geachtet werden?

Wallner: Wie der Name schon sagt, spielt Offenheit die wohl wichtigste Rolle beim Einsatz von Open Source. Der Fokus sollte also auf offenen Standards liegen – in allen Belangen. Es darf keine Abhängigkeit von einem proprietären Anbieter entstehen, wodurch andernfalls der Open-Source-Gedanke ad absurdum geführt würde.

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Open-Source-Software bietet zudem viele Vorteile wie Kosteneffizienz, Flexibilität und Transparenz. Jedoch kann diese Vorteile nur nutzen, wer einige Punkte beachtet. Zunächst ist es wichtig, die richtige Open-Source-Lösung zu finden. Daher muss immer zunächst klar evaluiert werden, was man überhaupt braucht. Sobald potenziell hilfreiche Software gefunden ist, spielt das grundlegende Verständnis der Lizenzmodelle eine wichtige Rolle. Denn nicht jede Open-Source-Software darf in jeder Umgebung und zu jedem Zweck genutzt werden. Zudem sollte auch immer im Blick behalten werden, ob die Software eine aktive Community hat. Denn davon leben Stabilität, Sicherheit und Weiterentwicklung des Programms.

Alles als Open-Source-Lösung aufzusetzen ist umständlich und kostet bei der Verwaltungsdigitalisierung nur noch mehr Zeit. Wann sollte diese investiert werden und wann nicht?

Wallner: Da haben Sie absolut recht. Es muss priorisiert werden. Dort, wo es für die Datenhoheit absolut erforderlich ist, muss Open Source genutzt werden. Was bedeutet das? Sobald besonders wichtige und sensible Daten für die Öffentliche Verwaltung verarbeitet werden, darf keine Abhängigkeit entstehen – also beispielsweise beim Umgang mit Informationen von Bürgerinnen und Bürgern. Gut aufgesetzte Open Source kann die Datenhoheit absichern und wahren.

Gleichzeitig muss man sich fragen, ob eine Umstellung bei Prozessen ohne Verarbeitung entsprechender Informationen sinnvoll ist. Es gibt viele Szenarien, in denen Open Source und andere Systeme gemeinsam genutzt werden können und sollten. Und gleichzeitig gibt es auch zahlreiche Prozesse, die heute schon hervorragend funktionieren und eine Umstellung auf Open Source eventuell sogar zu einer Verschlechterung führen könnte – abgesehen vom Aufwand für die Umstellung.

Wichtig ist es, Wirtschaftlichkeit und Datenhoheit miteinander zu denken.

Laut dem Regierungsentwurf zum OZG-Änderungsgesetz „soll“ – nicht „muss“ – „bei der Bereitstellung der IT-Komponenten [..] Open-Source-Software […] eingesetzt werden“. Braucht es hier nicht verbindlichere Vorgaben?

Wallner: Das OZG ist ein wichtiger Schritt für Deutschland, um die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben. Die Formulierung „soll“ statt „muss“ in Bezug auf den Einsatz von Open-Source-Software gibt den Behörden mehr Flexibilität in ihrer Entscheidungsfindung. Gleichzeitig kann so auch wirklich geprüft werden, wann und wo die Umstellung auf Open Source unbedingt notwendig ist.

Zudem beschleunigt das die Digitalisierung der Verwaltung. Denn am Ende sind bestehende und geschlossene Systeme oft schneller implementiert als die Prozesse mithilfe von Open Source neu aufzusetzen. Es gilt also, neben Wirtschaftlichkeit und Datenhoheit den dritten Aspekt zu berücksichtigen: Geschwindigkeit. Daher ist die Formulierung für das Gebot der Stunde absolut richtig.

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