Münchner Beamten-Knigge für Social Media

Bayerische Beamte bleiben auch auf Facebook & Co. Staatsdiener

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Um die damit möglicherweise verbundenen Gefahren zu vermeiden, formuliert der Leitfaden einen Verhaltenskodex, der unter anderem Folgendes enthält:

» Beamtinnen und Beamte steht die private Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich frei. Allerdings wirkt der Beamtenstatus auch jenseits der eigentlichen Dienstgeschäfte. Das Verhalten der Beamtinnen und Beamte, aber auch der Tarifbeschäftigten, muss im privaten Umgang ebenfalls der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.

» Soziale Netzwerke multiplizieren Ihre Stellungnahmen und können sie einem großen Kreis von Interessenten zugänglich machen. Bedenken Sie, dass Sie durch diese Öffnung der Kommunikation besondere Verantwortung übernehmen. Insbesondere wenn Sie selbst einen Bezug zu Ihrer amtlichen Stellung herstellen, werden Sie daran gemessen, ob Ihr Verhalten den legitimen Ansprüchen an die Öffentliche Verwaltung gerecht wird.

» Ihr Verhalten kann auch durch Dritte im Netz weiterverbreitet werden. Gerade wenn es um eine Verbindung von amtlicher Stellung und privaten Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit geht, kann hieran ein berechtigtes Interesse Dritter bestehen, das den Schutz Ihrer Privatsphäre überwiegt. Diese „Zunahme von Öffentlichkeit“ führt dazu, dass Sie gegebenenfalls auch jenseits Ihres örtlichen Betätigungsfeldes für Ihr Verhalten einstehen müssen.

» Bei politischer Betätigung müssen Sie auch in sozialen Netzwerken diejenige Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus Ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben. Sie müssen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

Generell empfiehlt das Dokument einen „defensiven Umgang mit bestehenden Angeboten nichtstaatlicher sozialer Netzwerke“.

Betroffenen ist daher – neben der Lektüre des Leitfadens – auch Der rechtliche Rahmen für den Umgang der Beschäftigten der Bayerischen Staatsverwaltung mit sozialen Medien zu empfehlen.

Hier werden die beamtenrechtlichen Aspekte eingehend diskutiert.

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