CRO Joachim Astel im Interview

„Ausprobieren ist nicht möglich“

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Welche Vorteile bietet das Outsourcing denn allgemein für die Verwaltung?

Astel: Der größte Vorteil ist wohl das Patch- und Update-Management. Nehmen wir etwa die Log4J/Shell-Schwachstelle aus dem vergangenen Jahr, externe Dienstleister können auf entsprechende Bedrohungen schnell reagieren und innerhalb von Stunden relevante Systeme patchen. Dadurch minimiert sich das Risiko, Opfer einer Cyberattacke zu werden. Ein professioneller Dienstleister kann das rund um die Uhr gewährleisten. Zudem kann er auf Ebene der Rechenzentrumsinfrastruktur frühzeitig gegen Ausfälle der Klimaanlage oder des Stroms vorgehen. Das ist in vielen Behörden nicht ohne weiteres machbar – vor allem angesichts des Fachkräftemangels.

Wie entscheiden IT-Verantwortliche, was ausgelagert werden sollte und welcher Dienstleister dafür in Frage kommt?

Astel: Das ist vielfältig und hängt immer von den Voraussetzungen in der jeweiligen Behörde ab. Es kann beispielsweise sinnvoll ist sein, relevante Geschäftsprozesse, deren Ausfall die Arbeit der Behörde massiv einschränken würde, auszulagern. Bei externen Dienstleistern kann deren Betrieb, wenn nötig, sogar 24/7 sichergestellt werden. Wir haben zum Beispiel Kunden im kommunalen Bereich, die aus diesem Grund ihr gesamtes Rechenzentrum zu uns verlagert haben und lediglich das System für die Backups selbst betreiben. So ist garantiert, dass die Anwendungen auch bei einem Stromausfall in der Behörde noch funktionieren. Es ist natürlich auch möglich, nur die Backup-Systeme auszulagern – oder einzelne Anwendungen.

Wichtig ist, sich bereits in der Planungsphase mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, denn um einen entsprechenden Auftrag zu vergeben, müssen die Verantwortlichen diesen ausschreiben. Dabei muss ein klarer Fokus angegeben werden. Einen Dienstleister auszuprobieren und wenn es nicht passt zu wechseln, ist beim gegebenen EU-weiten Ausschreibungswesen schwer möglich.

Der zweite Aspekt, den IT-Verantwortliche berücksichtigen sollten, ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Dafür ist es wichtig, bereits vorab das Budget sowie die Kosten zu kennen. Daher sollten sie darauf achten, dass der Kostenrahmen der Dienstleistung mindestens für den Zeitraum der Ausschreibung fest ist und es keine versteckten Kosten gibt. Bestimmte Service-Provider arbeiten beispielsweise nach ITIL (Information Technology Infrastructure Library) und bieten einen Servicekatalog mit vorgefertigten Einzelleistungen, aus denen eine Behörde wählen kann. Egal, ob zusätzliche CPU-Leistung, mehr Internetverfügbarkeit oder Speicherkapazitäten, die Kosten sind in solchen Fällen immer vordefiniert. So lässt sich der Kostenrahmen gut überschauen.

Joachim Astel,
Executive Board, Chief Regulatory Officer (CRO) bei noris network.

© noris network

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