Definitionen Was ist NIS2?

Von zeroshope 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

NIS2 ist eine Abkürzung für eine Richtlinie der Europäischen Union zur Stärkung der Cybersicherheit. Insbesondere Unternehmen stehen dabei im Fokus. Erstmals unterscheidet das Gesetzeswerk zwischen „wesentlich“ und „wichtig“.

NIS 2 – die EU-Richtlinie zur Stärkung der Cyber-Sicherheit in Firmen und Organisationen(© aga7ta – stock.adobe.com)
NIS 2 – die EU-Richtlinie zur Stärkung der Cyber-Sicherheit in Firmen und Organisationen
(© aga7ta – stock.adobe.com)

NIS2 ist ein Regelwerk der Europäischen Union (EU), das von allen Mitgliedsstaaten bis spätestens zum Herbst 2024 umgesetzt worden sein muss. Die Richtlinie wurde am 28. November 2022 verabschiedet. Die Abkürzung steht für „Netzwerk- und Informations-Systeme“. Die „2“ zeigt an, dass es sich um eine Nachfolgeregelung handelt. Die ursprüngliche NIS-Richtlinie datiert aus dem Jahr 2016. Ziel von NIS2 ist die Erhöhung der Cybersicherheit innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten – und dabei insbesondere in Unternehmen. Dabei werden Mindestanforderungen für alle entsprechenden Systeme in der Union definiert.

Die wesentlichen Neuerungen von NIS2

NIS2 unterscheidet erstmals zwischen „kritischen“, „wesentlichen“ und „wichtigen“ Systemen. Auf diese Weise gelingt es, Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben, maßgeschneiderte Vorgaben zu machen, um deren Systeme besonders gut zu schützen. Dass die Kategorie "wichtig" hinzugekommen ist, verdeutlicht, dass es bedeutende Unternehmen auch jenseits der kritischen Infrastruktur gibt, die ihre Systeme besonders gut schützen müssen.

Zu den wesentlichen Branchen zählen:

  • Verkehr und Transport
  • Finanzen
  • digitale Infrastruktur
  • Gesundheit
  • Wasser
  • digitale Dienstleistungen
  • Energie
  • öffentliche Verwaltung
  • Weltraum.

Wichtige Branchen sind:

  • Post und Zulieferung
  • Abfallwirtschaft
  • Lebensmittel
  • Industrie
  • Chemie
  • Forschung
  • digitale Dienste.

Die zweite zentrale Neuerung betrifft die Sicherheitsmanagementsysteme der Unternehmen. Diese müssen nicht nur regelmäßig überprüft und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die Ergebnisse sind eigenständig an die zuständigen Behörden zu melden. Außerdem muss die eigene Belegschaft in der Umsetzung der neuen Richtlinie geschult werden. NIS2 setzt zudem härtere Strafen fest. Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes rechnen.

Anpassung an KRITIS

Die EU hatte abseits der Cybersicherheit bereits einige kritische Infrastrukturen definiert und ihnen besondere Schutzauflagen auferlegt. Bekannt sind diese Regelungen unter der Abkürzung KRITIS. Eine angemessene Spiegelung und Erweiterung der zugehörigen Branchen im Cybersicherheitsbereich fehlte bis zu NIS2.

(ID:49459537)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung