Definition Was ist die Bundeszentrale bzw. für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)?

Redakteur: Manfred Klein

Seit ihrer Gründung im Jahre 1967 verfolgt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kurz BZgA, als oberste Bundesbehörde das Ziel, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Wie sich in den großen Pandemien AIDS und Corona zeigte, sind dabei Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung von zentraler Bedeutung und damit wesentliche Säulen des Gesundheitswesens in Deutschland.

Anbieter zum Thema

(© aga7ta – Fotolia)

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Das BZgA nimmt für den Bund Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung wahr. Als Fachbehörde für Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt die Behörde Strategien zur gesundheitlichen Vorsorge und setzt diese in Kampagnen, Programmen und Projekten um.

Dabei werden gesellschaftliche Anforderungen wie der demographische und soziale Wandel, sowie das sich ändernde Krankheitspanorama aktiv aufgegriffen. Dazu sei ein vorausschauendes, an den Gesundheitsressourcen orientiertes und von Respekt und Solidarität getragenes Denken und Handeln notwendig, so die Behörde.

Im Rahmen dieses Aufgabenspektrums hat die BZgA insbesondere die Aufgabe:

  • Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung,
  • Ausbildung und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen,
  • Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet,
  • Zusammenarbeit mit dem Ausland.

Die derzeitigen Hauptarbeitsrichtungen in diesem Zusammenhang sind:

1) Die BZgA leistet Beiträge zur Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne und Programme. Unter anderem

  • zur Prävention von Infektionskrankheiten, insbesondere HIV/Aids und andere sexuell übertragbaren Krankheiten,
  • zur Suchtprävention (Schwerpunkte Tabak- und Alkoholprävention),
  • zur Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit (Gesunde Entwicklung; Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit).

2) Die BZgA erfüllt gesetzliche Aufgaben

  • Sexualaufklärung und Familienplanung (Grundlage: Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchkG)),
  • Aufklärung zum Thema Organ- und Gewebespende (Grundlage: Transplantationsgesetz § 2),
  • Aufklärung über die Blut- und Plasmaspende (Grundlage: Transfusions-gesetz § 3 Abs. 4).

(ID:46557125)