VDW Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.
19.12.2014
Das Fundament für De-Mail steht
Bisher konnte ausschließlich der Besitzer einer „.de-Domain“ auch die gleichlautende De-Mail Domain bestellen. Nun kann jeder Dritte eine De-Mail Domain wählen, sofern er eine berechtigte geschäftliche Nutzung dieser angibt.
Das E-Government-Gesetz ist der Wegbereiter für eine neue Art der Kommunikation und für die weitere Digitalisierung der Verwaltungsarbeit in diversen Einsatzszenarien. Es sorgt dafür, dass Bund, Länder und Kommunen medienbruchfreie Prozesse schaffen. Hier wird der E-Akte und De-Mail eine wichtige Rolle zuteil.
Bis zum 30.06.2014 konnten ausschließlich Besitzer einer entsprechenden „.de-Domain“ auch die gleichlautende De-Mail Domain bestellen. Nun kann jeder Dritte eine freie beliebige De-Mail Domain wählen, sobald er eine berechtigte geschäftliche Nutzung dieser Domain angibt.
Beantragen Sie jetzt bei T-Systems hier Ihre Subdomain