Die digitale Verwaltung verlangt nach kompetenten Mitarbeitern. Doch welches Know-how ist im eGovernment tatsächlich notwendig? Bei der KGSt hat man sich Gedanken über die Schlüsselkompetenzen der Verwaltungsdigitalisierung gemacht.
Die Verwaltungsdigitalisierung verlangt weit mehr als nur technisches Wissen
Der zunehmende Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie, die steigende Vernetzung sowie die scheinbar unbegrenzte Menge an Daten und damit die ständige Verfügbarkeit von Informationen und Wissen haben einen fundamentalen Wandel der Arbeits- und Lebenswelt ausgelöst.
Aber welche Auswirkungen hat eine immer weiter zunehmende und prägende Digitalisierung der Arbeitswelt auf unsere Kompetenzen, welche die tägliche Arbeit (er)fordert?
Fest steht: Die digitalisierte Arbeitswelt verlangt zum einen nach neuen Kompetenzen. Zum anderen nimmt die Relevanz bestimmter bekannter Fähigkeiten und Fertigkeiten zu oder ab. Fest steht aber auch: Die eine digitale Kompetenz gibt es nicht und wird es auch in Zukunft nicht geben!
Trotzdem wird sie in vielen Ausschreibungen, Fortbildungsprogrammen oder Publikationen gefordert. Wie passt das zusammen? So, wie die Digitalisierung nicht einfach in einem Bereich zu verorten ist, können auch die erweiterten Anforderungen nicht auf eine Kompetenz verkürzt werden. Erst recht fokussieren die „neuen“ oder stärker erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nur den IT- und Medienbereich. Es handelt sich also nie um „eine“ Kompetenz, sondern um ganz unterschiedliche Kompetenzfacetten, die im Zuge der Digitalisierung relevant sind.
Dass der Begriff der „digitalen Kompetenz“ derart undurchsichtig scheint, liegt in den unterschiedlichen zugrundeliegenden Kompetenzmodellen. Werden Kompetenzmodelle im Zuge der Digitalisierung ergänzt, dann sind diese Ergänzungen in der Tat eher technologischer Natur oder betonen Haltungen und Kompetenzen digital affiner Menschen. Das Risiko besteht darin, dass die neue Kategorie der „digitalen Kompetenz“ derart „aufgebläht“ wird, dass sie kaum operativ umsetzbar ist. Werden neue Anforderungen aus der digitalisierten Arbeitswelt auf ein vorhandenes Kompetenzmodell projiziert, dann handelt es sich bei der digitalen Kompetenz in der Regel eher um eine facettenreiche Sammlung von Kompetenzen, die einem sehr umfassenden Verständnis von Digitalisierung entsprechen.
Darum gibt es nach dem Verständnis der KGSt nicht „die eine“ digitale Kompetenz, welche sich von anderen Kompetenzbereichen abgrenzen lässt. Bei der digitalen Kompetenz handelt es sich um einen Sammelbegriff für die unterschiedlichen Ausprägungen von einzelnen Kompetenzen, die im Zuge der zunehmend digitalisierten Arbeitswelt relevant sind. Um für mehr Klarheit zu sorgen, spricht die KGSt daher nicht von „digitaler Kompetenz“, sondern von „Schlüsselkompetenzen in der digitalisierten Arbeitswelt“.
Schlüsselkompetenzen beschreiben erfolgskritische Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche derart grundlegend sind, dass sie – unabhängig von spezifischen Fachkompetenzen wie etwa im Bereich Finanzen, Bauen oder Gesundheit – von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unterschiedlichen Ausprägungen benötigt werden. Schlüsselkompetenzen sind also persönliche, soziale oder strategische Kompetenzen.
Die Schlüsselkompetenzen in der digitalisierten Arbeitswelt wurden in einem Kompetenzkatalog (KGSt-Schlüsselkompetenzkatalogdigital) zusammengeführt. Er besteht aus acht Kompetenzbereichen, die durch Kompetenzfacetten und beobachtbares Verhalten genauer beschrieben werden. Diese acht Schlüsselkompetenzen sind:
IT- und Medienkompetenz
Diversity Kompetenz
Ethische Kompetenz
Persönliche Kompetenz
Soziale Kompetenz
Strategische Kompetenz
Führungskompetenz
Personalentwicklungskompetenz.
Die Führungskompetenz sowie die Personalentwicklungskompetenz sind Kompetenzbereiche, die nur für Personen mit Fach- und/oder Dienstaufsicht beschrieben werden. Führungskräfte haben daher – je nach Funktion – Ausprägungen in acht verschiedenen Kompetenzbereichen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingegen in sechs Kompetenzbereichen.
Was sind aber nun Ausprägungen, die in der digitalisierten Arbeitswelt von enormer Bedeutung sind? Werfen wir einen Blick in die soziale Kompetenz. Hier spielt unter anderem die Kompetenzfacette „Kommunikationsfähigkeit“ eine wichtige Rolle. Am digitalisierten Arbeitsplatz treten neben den klassischen Kommunikationsformen – etwa persönlich, telefonisch oder über Druckmedien – zunehmend digitale Kommunikationsmöglichkeiten in den Vordergrund. In hohem Maß ist dabei die Fähigkeit gefragt, digitale und soziale Medien angemessen und situationsgerecht im Arbeitsalltag zur Kommunikation und Kollaboration zu nutzen.
Neben Kompetenzbereichen, die für viele Personen noch gut greifbar sind, wie die IT- und Medienkompetenz, stehen aber auch Kompetenzbereiche im Fokus, die oft nicht mit einer digitalisierten Arbeitswelt in Verbindung gebracht werden, wie etwa die ethische Kompetenz. Durch Datenerfassung über Sensorik, Datenauswertung über Big-Data-Technologien, den Einsatz künstlicher Intelligenz, die Automatisierung von Handlungen oder algorithmische Entscheidungsprozesse entstehen neue ethische Fragen. Eine Ausprägung in der digitalisierten Arbeitswelt im Kompetenzbereich der ethischen Kompetenz ist unter anderem die Einordnung automatisierter Entscheidungen, die zunehmend Einzug in den Arbeitsalltag halten werden.
Stand: 08.12.2025
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Diese beiden Beispiele machen deutlich: Digitalisierung hat sehr viele Facetten, die sich auch in den Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Öffentlichen Verwaltungen widerspiegeln müssen. Der Schlüsselkompetenzkatalog gibt einen Überblick darüber, wie vielseitig die Anforderungen einer digitalisierten Arbeitswelt in ihren unterschiedlichen Ausprägungen sein können und hilft die „Digitale Kompetenz“ für die operative Arbeit, nutzbar zu machen.
Die Autorin: Kathrin Seiter ist Referentin bei der KGSt