Sachsen geht voran Pionierarbeit bei der Umsetzung von NIS-2

Von Natalie Ziebolz 1 min Lesedauer

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Sachsen hat als erstes Bundesland die europäischen Vorgaben zur Erhöhung der Cybersicherheit in nationales Recht umgesetzt. Dafür wurde die NIS-2-Richtlinie in das Sächsische Informationssicherheitsgesetz integriert.

Die EU-Cybersicherheits-Richtlinie „NIS-2“ muss bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden.(Bild:  Rashid – stock.adobe.com)
Die EU-Cybersicherheits-Richtlinie „NIS-2“ muss bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden.
(Bild: Rashid – stock.adobe.com)

Sachsen setzt ein Zeichen und geht als erstes Bundesland mit gutem Beispiel voran: Mit einem Beschluss des Sächsischen Landtags vom 12. Juni 2024 wurden die Vorgaben der europäischen NIS-2-Richtlinie in das Sächsische Informationssicherheitsgesetz integriert. Die neuen Regelungen gelten jedoch nicht nur für die von EU-Direktive direkt betroffenen Einrichtungen, sondern für alle Behörden der Staatsverwaltung.

Bereits seit fünf Jahren verpflichtet das Sächsische Informationssicherheitsgesetz staatliche und kommunale Behörden, höchste Informationssicherheitsstandards zu erfüllen – darunter die Ernennung eines Informationssicherheitsbeauftragten und die Implementierung der Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird das Sicherheitsnetz noch enger geknüpft. Der Informationssicherheitsbeauftragte des Landes übernimmt nun auch die Rolle einer Aufsichtsbehörde. Er wird nicht nur die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen überprüfen, sondern auch Sicherheitsvorfälle in wichtigen staatlichen Behörden an die Europäische Union melden, um ein vollständiges Cyberlagebild in der EU zu gewährleisten.

Auch das sächsische Sicherheitsnotfallteam SAX.CERT wird in seiner Rolle gestärkt. In ständiger Bereitschaft wird es vertiefte Scan- und Prüfaktivitäten in den lokalen Netzen der staatlichen Behörden durchführen und somit für eine lückenlose Sicherheit sorgen. Konkrete und priorisierte Maßnahmen zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, zum Management von Sicherheitslücken und zur Einbindung von Lieferketten in die Sicherheitsbetrachtungen runden das neue Sicherheitskonzept ab.

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