Digitalcheck Open Source in der Gesetzgebung

Von Natalie Ziebolz 3 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Seit Januar 2023 bewährt sich der Digitalcheck im öffentlichen Sektor. Nun fordert die Open Source Business Alliance, offene Standards und Open-Source-Software in diesen zu integrieren, um die digitale Souveränität des Staates zu stärken und die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu verringern.

Der Einsatz von Open Source Software kann die digitale Souveränität des Staates sicherstellen.(Bild:  Vadym – stock.adobe.com)
Der Einsatz von Open Source Software kann die digitale Souveränität des Staates sicherstellen.
(Bild: Vadym – stock.adobe.com)

Knapp über ein Jahr gibt es den Digitalcheck nun schon. Seit Januar 2023 sind diesem auch laut Ernst Bürger, Abteilungsleiter „Digitale Verwaltung; Steuerung OZG“ im Bundesinnenministerium, von insgesamt 87 eingebrachten Gesetzen 72 unterzogen worden – eine Anwendungsquote von 83 Prozent. Doch nicht nur eingebrachte Gesetze werden geprüft: Wie aus dem NKR-Jahresbericht hervorgeht, wurden insgesamt in den ersten drei Quartalen 2023 160 Digitalchecks durchgeführt.

Eine Entwicklung, die durchaus zu begrüßen ist, schließlich bedarf eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung eines ganzheitlichen Mitdenkens. Es reiche nicht, analoge Prozesse einfach nur ins Digitale zu übersetzen, so die Open Source Business Alliance.

Fünf Prinzipien für digitaltaugliche Gesetze
Der Digitalcheck

Auf dem Weg zu einer modernen, digitalen Verwaltung stehen oftmals gesetzliche Vorgaben im Weg, die zunächst aufwendig geändert werden müssen. Mit Beginn des vergangenen Jahres wurde daher der sogenannte Digitalcheck eingeführt. Er soll Legistinnen und Legisten dabei unterstützen, digitaltaugliche Regelungen zu erarbeiten. Er fußt auf fünf Prinzipien: der Sicherstellung der medienbruchfreien, digitalen Kommunikation, der Wiederverwendung von Daten und Standards, der Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit, der klaren Regelung für eine digitale Ausführung und der Ermöglichung von Automatisierung. Damit soll schon früh im Gesetzgebungsprozess die Aufmerksamkeit der Legistinnen und Legisten auf zentrale Fragen gelenkt werden – etwa: „Hat eine Gesetzgebungsinitiative einen Digitalbezug?“, „Wie kann die neue Regelung digital umgesetzt werden?“ und „Können bestehende Daten nachgenutzt werden?“. Die Verantwortlichen müssen dann in einem Fragebogen zu den genannten Themen Stellung beziehen. Diese Informationen werden dem Gesetzentwurf beigefügt, wenn er im weiteren Prozess an den Bundestag übermittelt wird. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) prüft schließlich, inwieweit die digitalen Möglichkeiten bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch die Ministerien ausgeschöpft wurden.

Open Source und offene Standards im Blick

Deshalb gibt sich der Verband auch nicht mit dem Digitalcheck in seiner jetzigen Form zufrieden. Er fordert stattdessen, offene Standards und Open-Source-Software in diesen zu integrieren. Ihr Einsatz garantiere die Kontroll- und Gestaltungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung über die genutzten digitalen Systeme und sichere somit die digitale Souveränität des Staates.

Gleichzeitig ließe sich so die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern reduzieren. Die Transparenz des Quellcodes ermögliche zudem ein höheres IT-Sicherheits- sowie Datenschutzniveau. Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Koalitionsvertrag sowie zahlreiche Beschlüsse des IT-Planungsrats, in denen die zentrale Bedeutung von Open-Source-Software hervorgehoben wird.

Vorschläge für den Digitalcheck

Gleichzeitig liefert er konkrete Vorschläge für die Integration offener Standards und Open-Source-Software in den Digitalcheck. Dabei handelt es sich um kleine Ergänzungen bei drei der fünf zugrundeliegenden Prinzipien: Bei Prinzip 1 „Digitale Kommunikation sicherstellen“ sollte der Satz „Die Regelung ist Technologie offen" durch „Zur Sicherstellung der digitalen Souveränität werden offene Technologien bevorzugt“ erweitert werden. So werde laut OSB Alliance klargestellt, dass unterschiedlichste Technologien zum Einsatz kommen können. „Gleichzeitig wird betont, dass offene Technologien wie Open-Source-Software, offene Standards oder offene Datenformate bevorzugt zum Einsatz kommen sollen, und dass die digitale Souveränität von Staat, Zivilgesellschaft und Wirtschaft ein Ziel ist, das bei der Erarbeitung und der Implementierung digitaltauglicher Gesetze mitbedacht werden muss.“

Mit dem zweiten Prinzip „Wiederverwendung von Daten & Standards ermöglichen“ wird aktuell in erster Linie auf die Wiederverwendung von Daten und entsprechender Datenformate und -standards verwiesen. Gleiches gelte laut OSB Alliance jedoch auch für die Wiederverwendung von bereits von der Verwaltung gekaufter oder entwickelter Software. Daher sollte dies hier in den Prinzipien explizit erwähnt und die Wiederverwendung von Software im Rahmen von Regelungsvorhaben angeregt werden – ganz nach dem Motto „Public Money, Public Code“.

In Prinzip 3 „Datenschutz und Informationssicherheit gewährleisten“ schlägt die OSB Alliance Ergänzungen vor, mit denen Transparenz und Überprüfbarkeit der eingesetzten Softwarelösungen in den Fokus rücken sollen. „Ein transparenter Einblick in die genutzte Software durch dauerhafte, öffentliche Verfügbarkeit der Quellen kann Qualität und Sicherheit entscheidend befördern“, heißt es in der Stellungnahme. Das Verhalten von Software werde so ersichtlich und die Verwaltung müsse sich nicht blind auf Sicherheitsversprechen der Hersteller verlassen. „Dies gilt für Softwaresysteme und Algorithmen ebenso wie für Daten, besonders dort, wo diese im Kontext von Künstlicher Intelligenz eingesetzt werden.“

Den vollständigen Ergänzungsvorschlag der OSB Alliance finden Sie hier:

(ID:49935677)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung