Souveräne Cloud für Bund, Länder und Kommunen

Ohne Cloud-Technologie keine moderne Verwaltung

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Wie kommt die souveräne Cloud in die Behörde?

Tatsächlich gilt also für die Cloud-Migration in der Verwaltung: Wer von der souveränen Cloud schon morgen profitieren möchte, muss zunächst heute seine Hausaufgaben machen. Zugegebenermaßen können diese Hausaufgaben abhängig von den lokalen Gegebenheiten durchaus umfangreich sein. Während das eine Amt noch Faxgeräte einsetzt, betreibt ein anderes seine Fachverfahren schon in einer (noch nicht souveränen, aber für das Fachverfahren geeigneten) Cloud. Allein aus diesem Grund ist bei der Migration ein schrittweises Vorgehen ratsam, das sich an der individuellen Ausgangssituation orientiert. Zunächst gilt es, den Status quo zu erheben, die behördenspezifischen Anforderungen zu definieren und eine maßgeschneiderte Strategie für die Cloud-Migration der jeweiligen Behörde zu erarbeiten. Dabei kommen Ämter beziehungsweise ihre IT-Dienstleister nicht darum herum, das erforderliche (technologische) Fachwissen aufzubauen und die gebotene Cloud Readiness zu schaffen.

Ein Schritt nach dem anderen

Die gute und intensive Vorbereitung für den Weg in die souveräne Cloud hat gleich zwei Vorteile: Zum einen wissen die Beteiligten später bereits, was zu tun ist und was wie funktioniert. Denn um die Möglichkeiten und Funktionalitäten einer souveränen Cloud maßgeschneidert für den eigenen Bedarf zu erproben und entsprechende Vorbereitungen zu treffen, stellen Anbieter schon spezielle Plattformen zur Verfügung, die ihrer souveränen Cloud entsprechen, jedoch noch nicht so „hermetisch abgeriegelt“ sind.

Zum anderen können auch schon heute konkrete Aufgaben in die (Public- oder Private-) Cloud verlagert werden, für die zwar die üblichen hohen Sicherheitsstandards beachtet werden müssen, für die jedoch nicht alle Anforderungen an „Souveränität“ zu beachten sind.

Als plastisches Beispiel für einen Anwendungsfall mit großem Potenzial für Effizienzsteigerungen kann das Thema „Impfmanagement im Verlauf der COVID-19-Pandemie“ herangezogen werden. Die zuständigen Behörden waren gezwungen, innerhalb weniger Wochen hochskalierbare Systeme bereitzustellen. Zu Beginn und in der Hochphase der Impfkampagne gab es Unmengen an personenbezogenen Daten zu verwalten. Mit Abklingen der Pandemie waren die Systemkapazitäten dann deutlich zu reduzieren – bis hin zum kompletten Abbau der Systeme. Und in der Cloud ist eine solche bedarfsgerechte Skalierung jederzeit möglich – die Vorteile der Cloud liegen hier auf der Hand.

Auf die Anwendungsfälle kommt es an

Es ist also wichtig, sich mit konkreten Anwendungsfällen zu beschäftigen. Dabei ist die Auswahl der passenden Use Cases für den Erfolg des Gesamtvorhabens entscheidend. Denn die Digitalisierung eines vermeintlich einfachen Services kann durchaus kompliziert sein. Beispiel „Anwohnerparken“: Gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen Bürgerinnen und Bürger Anträge dafür bereits seit Ende 2022 digital einreichen können. Für diesen cloudbasierten Service braucht es jedoch nicht nur offene Schnittstellen zwischen den Systemen verschiedener Ämter, wie etwa dem Einwohnermeldeamt, dem Katasteramt und der Stadtkasse, sondern auch allgemeingültige Standards, zum Beispiel für die sichere Datenübertragung, und geschultes Fachpersonal, das Anträge digital bearbeitet.

All das schafft eine gewisse Komplexität – beim Übergang von der Theorie in die Praxis hat es sich daher bewährt, besser klein zu starten und schnell überzeugende Ergebnisse zu erzielen, die für das weitere Vorgehen motivieren (Quick Wins).

Bei Pilotprojekten dieser Art geht es in erster Linie darum, die technologische Umsetzbarkeit der angedachten Lösung zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf ihre Interoperabilität mit anderen Systemen und Fachverfahren. Ist ein entsprechender Proof of Concept (PoC) erfolgreich, kann er dann als Blaupause für weitere Migrationsvorhaben dienen.

Auf der nächsten Seite: Über die technische Umsetzung hinaus

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