Nach Festnahme von Ex-RAF-Terroristin Niedersachsens LKA-Chef: über Gesichtserkennungs-Software sprechen

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Sollte die Polizei bei Fahndungen mehr Möglichkeiten für die Verwendung von Gesichtserkennungsprogrammen erhalten? Niedersachsens LKA-Chef Friedo de Vries fordert zumindest eine politische Diskussion darüber, welche Instrumente im Rahmen der digitalen Entwicklung eingesetzt werden dürfen.

Bei Gesichtserkennungssoftware herrscht ein Ungleichgewicht: Während Privatpersonen diese nutzen können ist es der Polizei nicht erlaubt.(Bild:  Gorodenkoff – stock.adobe.com)
Bei Gesichtserkennungssoftware herrscht ein Ungleichgewicht: Während Privatpersonen diese nutzen können ist es der Polizei nicht erlaubt.
(Bild: Gorodenkoff – stock.adobe.com)

Niedersachsens LKA-Chef Friedo de Vries hat dazu aufgerufen, den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software bei der Polizei zu überdenken. „Es ist schwer zu vermitteln, dass Softwareanwendungen quasi von jedermann zu Hause auf dem Sofa genutzt werden dürfen, die Polizei diese bei der Fahndung nach schwersten Gewalttätern jedoch nicht zum Einsatz bringen darf“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

Aktueller Anlass für die Debatte ist die Festnahme der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette. Die Polizei – federführend das LKA Niedersachsen – hatte jahrzehntelang nach ihr gesucht und nach eigenen Angaben im November 2023 einen „Hinweis aus der Bevölkerung“ erhalten. Schließlich wurde Klette Ende Februar in ihrer Wohnung in Berlin-Kreuzberg gefasst. Ein investigativer kanadischer Journalist hatte bereits bei einer Recherche im Herbst 2023 mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Internet ältere Fotos von Klette und ihren Tanzgruppen in Berlin gefunden.

Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsfall Klette hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mehr Möglichkeiten bei der Verwendung von Gesichtserkennungs-Programmen gefordert. „Dass die Polizei im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung solch hilfreiche Software nicht nutzen darf“, sei nicht mehr vermittelbar, hatte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke kritisiert. Schuld an der späten Festnahme Klettes könnten auch solche Verbote sein.

LKA-Chef de Vries betonte, Ermittlungsbehörden dürften Software zur Gesichtserkennung nicht nutzen. Das zeige aber auch: „Wir brauchen eine politische Diskussion darüber, was die Polizei an Instrumenten im Rahmen der digitalen Entwicklung einsetzen darf.“ Zu der Tatsache, dass die Technologie seinen RAF-Fahndern nicht zur Verfügung gestanden hat, sagte de Vries: „Mich ärgert das nicht, es schmälert nicht den Ermittlungserfolg der Kolleginnen und Kollegen des LKA.“

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