Sachsen-Anhalt Ministerium: Bis Ende 2024 eine Videokonferenz-Anlage je Gericht

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Videokonferenz statt Gerichtssaal? In Sachsen-Anhalt könnte dies in einigen Monaten Realität werden. Zunächst gilt es jedoch zunächst Sicherheits- und Datenschutz-Anforderungen umzusetzen.

Grundlage für Videokonferenztechnik in Gerichtssälen ist der § 128a ZPO, der besagt, dass das Gericht den Parteien gestatten darf, sich während der Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten.(©  TensorSpark - stock.adobe.com / KI-generiert)
Grundlage für Videokonferenztechnik in Gerichtssälen ist der § 128a ZPO, der besagt, dass das Gericht den Parteien gestatten darf, sich während der Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten.
(© TensorSpark - stock.adobe.com / KI-generiert)

Der flächendeckende Einsatz von Videokonferenztechnik bei Gerichtsverhandlungen lässt in Sachsen-Anhalt weiter auf sich warten. Zur Begründung verwies das Justizministerium in Magdeburg auf Anforderungen bei der Sicherheit und beim Datenschutz. Weiter hieß es in einer Antwort der Behörde auf eine kleine Anfrage der Linken-Landtagsfraktionschefin Eva von Angern: „Ziel ist, jeden Gerichtsstandort bis Ende 2024 mit mindestens einer Anlage zur Durchführung von Videokonferenzen auszustatten.“

Arbeitsgruppen auf Bundes- und Landesebene befassten sich mit den Anforderungen an ein länderübergreifendes System, erklärte das Ministerium. Erfahrungen, die die Landgerichte Magdeburg und Dessau-Roßlau gesammelt hätten, sollten einfließen. Da die Entwicklung nicht abgeschlossen sei, könne nicht konkret abgeschätzt werden, wann die Videokonferenztechnik in der Justiz in Sachsen-Anhalt flächendeckend eingesetzt werden könne, hieß es aus dem Haus von Ministerin Franziska Weidinger (CDU).

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