04.01.2022
Ganz einfach ersetzend scannen nach TR-Resiscan
Mit fortschreitender Digitalisierung ist es nur konsequent, Papierdokumente zu eliminieren. Dabei geht es einerseits um das Scannen im Posteingang und andererseits darum, kostspielige physische Archive aufzulösen. Doch welche Bedingungen müssen gegeben sein, damit Originaldokumente nach dem Scannen vernichtet werden dürfen und gibt es welche, die in Papierform aufbewahrt werden müssen. Damit beschäftigt sich die„Technische Richtline Ersetzendes Scannen“ oder kurz TR-Resiscan. Diese Empfehlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legt fest ist eine Art Leitfaden der zu erfüllenden Kriterien für die Informations- und Rechtssicherheit beim Scanvorgang.
Damit die TR-Resiscan nachvollziehbarer und leichter anzuwenden ist, wurde sie zudem in drei Schritte aufgeteilt:
- Strukturanalyse: Diese umfasst das Scansystem und bedeutet, dass die für den Scanprozess relevanten IT-Systeme, Netze, Anwendungen und Datenobjekte identifiziert werden und dafür ein Netzplan erstellt werden sollte.
- Schutzbedarfsanalyse: Dabei werden Geschäftsprozesse, mitsamt der darin verarbeiteten Dokumente und Informationen, in die drei Schutzbedarf-Kategorien „normal“, „hoch“ und „sehr hoch“ eingestuft. Grundlage für diese Klassifizierung ist der zu erwartende Schaden, der bei einer Beeinträchtigung von Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit entstehen könnte.
- Sicherheitsmaßnahmen: Diese werden festgelegt, um ein angemessenes Schutzniveau zu garantieren. Hilfestellung geben hierbei IT-Grundschutzkataloge. Bei der praktischen Umsetzung empfiehlt es sich, pragmatische Lösungen orientiert am Schutzbedarf, der vorab festgelegten Klassifizierung, durchzuführen.
Mehr Info: https://www.alarisworld.com/de-de/about-us/newsroom/2021/ganz-einfach-ersetzend-scannen-nach-tr-resiscan