Onlineverfahren Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines digitalen Zivilprozesses

Von Serina Sonsalla 2 min Lesedauer

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Das Bundesministerium der Justiz hat den Gesetzentwurf für Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht: „Bund und Länder sind sich einig, dass der digitale Transformationsprozess in der Justiz zivilprozessuale Rechtsgrundlagen für Pilotierungen erfordert“, heißt es dort.

Schnellere Prozesse: Der Zeitaufwand in der Justiz wird wesentlich reduziert. (© Art AI Gallery – stock.adobe.com / KI-generiert)
Schnellere Prozesse: Der Zeitaufwand in der Justiz wird wesentlich reduziert.
(© Art AI Gallery – stock.adobe.com / KI-generiert)

Online-Verfahren verbessern den Zugang zur Justiz. Doch noch stößt die technische Umsetzung auf Hindernisse. Deshalb soll ein Erprobungsgesetz zunächst Freiräume schaffen, um Verfahrensabläufe und moderne Technologien zusammenzubringen und bundeseinheitlich zu testen. Mit diesem Schritt in der eJustiz wird ein weiterer Weg in der Digitalisierung gegangen und eine weitere Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt.

„Mit dem Erprobungsgesetz zur Entwicklung eines Online-Verfahrens schaffen wir die Grundlage für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess. Die Justiz wird dadurch effizienter und moderner. Bürgerinnen und Bürger können sich mit nur wenigen Klicks an die Gerichte wenden“, erklärte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Für Bürger soll es in Zukunft nämlich möglich sein, niedrige Streitwerte einfach, barrierefrei und nutzerfreundlich in digital geführten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Auch die Gerichte erhalten mit dem neuen Gesetzentwurf die Möglichkeit, Prozessstoffe strukturiert zu erfassen und digitale Hilfsmittel einzusetzen. Buschmann fügte hinzu, dass die Erprobung zunächst einmal an einzelnen Gerichten erfolgen soll. „Ich bin aber zuversichtlich, dass wir das Verfahren in den nächsten Jahren so weiterentwickeln werden, dass es zum Standard im Zivilprozess wird. Das wäre ein wichtiger Mosaikstein für die Modernisierung der Justiz.“

Ziel ist es zusammen mit der Einführung eines sogenannten Reallabors im Gesetzentwurf, neue Erkenntnisse für eine lösungsorientierte dauerhafte Regulierung zu gewinnen. Außerdem soll eine einfache und moderne Verfahrenskommunikation geschaffen werden, die bundeseinheitlich und auf digitale Eingabesysteme und Plattformlösungen zurückgreift.

Das Reallabor soll ein Raum für Testverfahren werden, in dem neue Technologien innerhalb eines bestimmten Zeitraums und unter realen Bedingungen getestet werden können. Dafür und für die Evaluierung des Online-Verfahrens wird die Zivilprozessordnung (ZPO) ergänzt: Das heißt, das 12. Buch der ZPO wird innerhalb des Prozessrechts um eine Erprobungsgesetzgebung erweitert und kann dadurch noch weitere Experimentierklauseln und Reallabore enthalten.

Die wichtigsten Punkte:

  • Klageerhebung mit digitalen Eingabesystemen: Einfache Klageerstellung durch Informationsangebote sowie Eingabe- und Abfragesysteme über den elektronischen Rechtsverkehr. Die Anwaltschaft erprobt dabei die Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs (beA).
  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Erfassung von Zahlungsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten (aktuelle Streitwertgrenze bis 5.000 Euro).
  • Verstärkte Nutzung digitaler Kommunikationstechnik im Zivilprozess: Erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens ohne mündliche Verhandlungen durch leichtere Beweisverfahren und Videoverhandlungen.
  • Digitale Unterstützung: In sogenannten Massenverfahren (z.B. im Bereich der Fluggastrechte) sollen Eingabesysteme und technische Standards helfen, Dokumente und Akten besser zu strukturieren und ressourcenschonend zu bearbeiten.
  • Erleichterung der Urteilsverkündung und Publikation von Gerichtsentscheidungen.
  • Bundeseinheitliche Erprobung einer Kommunikationsplattform: Anträge, Erklärungen und Dokumente können unmittelbar über eine Kommunikationsplattform abgegeben werden. Dateien können dann gemeinsam durch die Parteien und das Gericht bearbeitet werden.
  • Bund-Länder-Justizportal für Onlinedienstleistungen: Das Online-Verfahren soll barrierefrei, nutzerfreundlich und bundeseinheitlich sein.

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