gesponsertRegistermodernisierung Digitale Nachweisabrufe: Was ist heute schon machbar?

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Die Blockade des OZGÄndG im Bundesrat schickt auch die lang ersehnte Generalklausel für Nachweisabrufe auf die Wartebank. Warum Verwaltungen dennoch ihre Initiativen für elektronische Nachweisabrufe nach dem Once-Only-Prinzip vorantreiben sollten, erörtert Bastian Bohm, Principal Consultant bei der ]init[ AG.

Autor: Bastian Bohm ist Principal Consultant bei der ]init[ AG.(© Viviane Wild)
Autor: Bastian Bohm ist Principal Consultant bei der ]init[ AG.
(© Viviane Wild)

Mit dem Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes wollte die Bundesregierung den elektronischen Nachweisabruf an entscheidenden Punkten vereinfachen. Doch es kam anders.

NOOTS noch nicht bereit

Auch zur Umsetzung der technischen Vision sind noch einige Schritte zu gehen. Das „National Once Only Technical System“ (NOOTS) vereinfacht Registerabrufe zukünftig erheblich, wird aber erst schrittweise über die nächsten Jahre errichtet. Und auch hier müssen die rechtlichen Grundlagen für den produktiven Betrieb erst noch geschaffen werden. Trotz vielversprechender Erprobungsprojekte bedeutet das für Bund, Länder und Kommunen viel Unsicherheit in der Planung und Umsetzung konkreter Schritte in der Registermodernisierung.

Nachweisabrufe schon jetzt

Damit steht die Frage im Raum: Sollten nachweisabrufende Betreiber von digitalen Verwaltungsdiensten in Warteposition bleiben? Klare Antwort: Nein! Die Arbeit am digitalen Nachweisabruf sollte unbedingt fortgesetzt werden. Dabei ist der Einzelfall entscheidend: In einigen Fällen sind schon heute die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt, um die benötigten Nachweisdaten über etablierte Fachstandards abzurufen.

In anderen Fällen können Behörden auf Grundlage der bekannten Architektur Nachweisabrufe bereits heute vorbereiten, um sie nach Bereitstellung des NOOTS sofort nutzen zu können („NOOTS-Readiness“). Die geplanten Möglichkeiten zum Test der NOOTS-Anbindung schon vor einem Produktivbetrieb helfen dabei. Die Vorteile eines proaktiven Vorgehens liegen auf der Hand: digitaler Vorreiter, verbesserte Datenqualität, Effizienzgewinne – und schnellere Anschlussfähigkeit an die europäische Single-Digital-Gateway-Verordnung.

Fachexpertise dazuholen

Verwaltungen, die elektronische Nachweisabrufe für sich durchdenken und schon jetzt nutzbar machen möchten, brauchen einen versierten Rundumblick: Ist der vorgesehene Nachweis überhaupt rechtlich, organisatorisch und technisch erfass- und abrufbar? Ist das technische Verfahren auf NOOTS abgestimmt und damit zukunftsfähig?

Wollen Sie mit der Umsetzung digitaler Nachweisabrufe nach zukunftssicheren Standards schon jetzt beginnen? Die ]init[ AG ist als Realisierungspartner und Spezialist für Standardisierungs- und Registermodernisierungsprojekte an ihrer Seite.

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