gesponsertSicher digital vernetzt im Gesundheitswesen Die Kommunikationslücke im KIM schließen

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Die Nutzung des Dienstes „Kommunikation im Medizinwesen“, kurz KIM, ist für viele Parteien innerhalb des deutschen Gesundheitssystems verpflichtend. Arztpraxen, Psychotherapeut:innen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser – sie alle müssen diesen sicheren Weg zur Übermittlung für ePA, eAU und Co. innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen. Gleichzeitig sind zahlreiche weitere Akteur:innen im Versorgungssystem nicht KIM-fähig. Medienbrüche, Zeitverlust und rechtliche Risiken sind die Folgen. Seit Anfang 2026 steht diesen Akteur:innen das fehlende Bindeglied bereit, das die digitale Lücke zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) schließt: eBO plus.

(Bild:  iStock / Jacob Wackerhausen)
(Bild: iStock / Jacob Wackerhausen)

KIM stellt einen sicheren E-Mail-Dienst innerhalb der TI dar. Es ermöglicht den Datenaustausch zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, z. B. beim Austausch von Arztbriefen oder Befunden zwischen Praxen und Krankenhäusern. Einige zentrale Akteur:innen sind jedoch nicht an das KIM-System angebunden: Rechtliche Betreuer:innen, Sozialdienste, Rechtsstellen und Forensik sind nur einige Gruppen, die sich täglich zwischen diesen Schnittstellen bewegen. Sobald eine dieser Parteien in Verfahren mit juristischer Relevanz involviert wird, stößt KIM an Grenzen.

Rechtliche Betreuer:innen im Kommunikationsnetz zwischen Justiz, Medizin und Mensch

Die Berufsgruppe der Beteuer:innen steht tagtäglich im engen Austausch mit Gerichten, Sozialträgern, medizinischen Einrichtungen und Angehörigen. Die Teilnahme an KIM setzt eine Anbindung an die TI voraus, einschließlich spezieller Hardware wie Konnektoren und Kartenterminals.

Die Hardware steht ihnen nicht zur Verfügung, obwohl sie regelmäßig in Behandlungs- und Entlassprozesse involviert sind. Ohne ein angemessenes Tool, das die Kommunikation zu anderen Berufsgruppen und Gerichten absichert, bleiben sie in analogen, langsamen Prozessen stecken.

Seit Anfang Januar 2026 können sie endlich einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg nutzen dank eBO plus.

Die Lösung von Governikus bindet Betreuer:innen sowie weitere professionelle Akteur:innen an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an und begegnet folgenden Bedarfen:

  • Hohe Anforderungen an Vertraulichkeit und Dokumentation.
  • Zeitdruck bei der Übermittlung fristgebundener Unterlagen.
  • Bisherige Umwege über Papier, E-Mail oder Fax sind nicht mehr zeitgemäß.
  • Verbesserte Zusammenarbeit mit Kolleg:innen – z. B. bei Krankheitsvertretung oder Fallübertragungen.

Wo Handlungsdruck im digitalen Gesundheitssystem entsteht

Eine Schnittstelle zu Gerichten erweist sich als besonders fragil: bei der Genehmigung medizinischer Maßnahmen im Eilverfahren. Dies wird am Beispiel der Fixierung von Patient:innen deutlich. Diese gilt nach deutschem Recht ab einer Dauer von 30 Minuten juristisch als Freiheitsentzug. Fixierungen müssen unverzüglich dem zuständigen Gericht angezeigt werden. Psychiater:innen sind in der Regel zuständig für diese Kommunikation. Digitale Meldungen über Fixierungen bei Gerichten können über zwei Postfächer erfolgen: Über das besondere Behördenpostfach, wenn die Psychiater:innen in öffentlichen Krankenhäusern beschäftigt sind oder über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach, sollte es sich um private Einrichtungen handeln.

Entlassmanagement für Sozialdienste optimieren

Der Sozialdienst im Krankenhaus organisiert im Rahmen des Entlassprozesses Betreuungs- oder Pflegeleistungen. Dabei sind Betreuer:innen, Gerichte und Behörden involviert. Rechtlich relevante Abstimmungen entstehen, wenn Patient:innen nach beendigter stationärer Behandlung weiterhin pflegebedürftig sind. Ein digitales Postfach, wie das eBO im Falle einer Privatklinik, oder das beBPo, wenn es sich um ein öffentliches Krankenhaus handelt, reduziert Medienbrüche und beschleunigt Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse.

Viele Apparate, verschiedene Postfächer

Eine Organisation wie ein öffentliches Krankenhaus verwaltet mehrere unterschiedliche Postfächer. Diese dienen der sicheren, rechtsverbindlichen Kommunikation mit Gerichten und Behörden im ERV.

Das besondere Behördenpostfach richtet sich an Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gesundheitsämter, öffentliche Krankenhäuser oder eigenständige rechtsmedizinische Institute. Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach ist für Unternehmen, Organisationen und Verbände vorgesehen, die rechtssicher mit Gerichten kommunizieren müssen, wie beispielsweise private Klinikträger und Gutachterbüros.

Das eBO plus erweitert dieses Organisationenpostfach um die Kommunikation zwischen eBO plus-Teilnehmenden. Es eignet sich für rechtliche Berufsbetreuer:innen, Inkassobüros, Rechtsabteilungen. Ob privat oder öffentlich: Die klare Differenzierung stellt sicher, dass jede Institution den gesetzlich vorgesehenen und passenden Zugang zum EGVP erhält.

(Bild:  Governikus)
(Bild: Governikus)

Interoperabilität über KIM hinaus

Während KIM die medizinische Kommunikation für eine Vielzahl an Parteien abdeckt, verbinden die besonderen Postfächer Organisationen untereinander sowie mit Gerichten und Behörden. Interoperabilität ist entscheidend für durchgängige, effiziente digitale Prozesse. Kliniken benötigen eine Kommunikationsarchitektur, die das gesamte Spektrum von der Versorgung bis zur juristischen Absicherung abdeckt. KIM allein reicht an dieser Stelle nicht aus.

Digitale Infrastruktur von Kliniken in der Zukunft

Damit Kliniken künftig digital souverän aufgestellt sind, brauchen sie durchgängige, rechtskonforme Prozesse. Krankenhäuser, Betreuer:innen, Sozialdienste und Rechtsabteilungen benötigen neben KIM einen sicheren Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr. Die besonderen Postfächer beBPo, eBO und eBO plus schließen diese Lücke.

Wer heute in interoperable Kommunikationslösungen und eID-Services investiert, beschleunigt Verfahren und schafft eine belastbare Grundlage für die nächste Stufe der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

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