Gesetz für ein interopables Euopa Datenaustausch über Grenzen hinweg

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für ein interoperables Europa wird ein wichtiger Schritt hin zu einem verbesserten grenzüberschreitenden Datenaustausch im öffentlichen Sektor vollzogen. Davon profitieren vor allem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

Daten über europäische Grenzen hinweg austauschen? Durch das Gesetz für ein interoperables Europa soll dies nun einfacher werden.(Bild:  People – stock.adobe.com)
Daten über europäische Grenzen hinweg austauschen? Durch das Gesetz für ein interoperables Europa soll dies nun einfacher werden.
(Bild: People – stock.adobe.com)

Heute tritt das Gesetz für ein interoperables Europa in Kraft, das einen bedeutenden Schritt in Richtung eines effizienten und grenzüberschreitenden Datenaustauschs im öffentlichen Sektor darstellt. Dieser Rechtsakt, von entscheidender Bedeutung für die Erreichung der Ziele der digitalen Dekade der EU, zielt darauf ab, bis 2030 100 Prozent der wichtigsten öffentlichen Dienste im Internet anzubieten.

Mit dem neuen Gesetz werden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von verbesserten Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Datenaustausch profitieren. Beispiele bei der Anerkennung akademischer Abschlüsse, dem Austausch von Fahrzeugdaten für die Straßenverkehrssicherheit und dem Zugang zu Sozialversicherungs- und Gesundheitsdaten. Laut Folgenabschätzung könnten durch das Gesetz jährlich bis zu 5 Mrd. EUR eingespart werden.

Die Umsetzung des Gesetzes wird durch eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen begleitet, darunter die Einrichtung eines Rahmens für die Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen und die Einführung verbindlicher Interoperabilitätsbewertungen für den Aufbau öffentlicher Dienste. Eine zentrale Anlaufstelle, das Portal für ein interoperables Europa, soll die gemeinsame Nutzung und Weiterverwendung von Interoperabilitätslösungen zwischen öffentlichen Verwaltungen fördern.

Diese Verordnung, die für öffentliche Stellen einschließlich der Organe und Einrichtungen der EU gilt, wird über das Programm „Digitales Europa“ finanziert. Nach dem festgelegten Zeitplan treten die meisten Bestimmungen innerhalb von drei Monaten in Kraft. Ausnahmen bilden die Interoperabilitätsbewertungen für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, die ab Januar 2025 durchgeführt werden, und die Benennung der zuständigen nationalen Behörden durch die Mitgliedstaaten bis Januar 2025.

Die Interoperabilität des öffentlichen Sektors ist von entscheidender Bedeutung für die Gestaltung eines sicheren Datenflusses und die Vermeidung von Doppelarbeit in öffentlichen Diensten. Die Kommission unterstützt die Interoperabilität zwischen öffentlichen Verwaltungen seit den 1990er Jahren und hat verschiedene Instrumente und Schulungen entwickelt, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zu unterstützen. Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa wird diesen Handlungsaufrufen direkt entsprochen.

Das Gesetz können Sie hier einsehen:

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