Die Digitalisierung des Rechtsstaats beginnt beim Zugang – mit digitalen Beurkundungen, einem starken Legal-Tech-Ökosystem und kooperativer Justizverwaltung. Doch die Digitalisierung der Justiz steckt vielerorts noch in den Anfängen. Bayern zeigt, wie rechtliche Möglichkeiten umgesetzt werden können.
Der Justizpalast ist auch Dienstgebäude des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und beherbergt dessen Büros in den oberen Etagen.
Wenn vom digitalen Staat die Rede ist, steht das Rechtswesen oft nicht im Zentrum – dabei ist es essentiell für Teilhabe und wirtschaftliche Aktivität. Ohne Zugang zu rechtssicheren Verfahren sind weder Gründungen noch Vererbungen oder Vertragsabschlüsse möglich. Die Digitalisierung der Justiz ist daher keine bloße Verwaltungsfrage, sondern eine gesellschaftliche Infrastrukturaufgabe.
Bayern zeigt, wie dieser Umbau aktiv gestaltet werden kann. Der Freistaat gilt mit über 200.000 digitalen Akten, Videoverhandlungen an allen 99 ordentlichen Gerichten und einer innovationsfreudigen Justizverwaltung bundesweit als Vorreiter. Doch nicht nur Justizstrukturen wurden digitalisiert – auch das Umfeld für Legal-Tech-Gründungen wurde gezielt aufgebaut.
Innovationsförderung durch Struktur
Zentrale Rolle spielt das 2022 gestartete „Legal Tech Colab“ – ein auf Legal Tech spezialisiertes Gründungsprogramm von UnternehmerTUM und dem Bayerischen Justizministerium. Es bietet Startups rechtliche Expertise, Technologiebegleitung, Netzwerkzugang und finanzielle Förderung. Parallel bringt die Denkfabrik Legal Tech seit Jahren über 800 Expertinnen und Experten aus Justiz, IT und Wirtschaft zusammen, um konkrete Digitalprojekte anzustoßen – ein bislang einzigartiger Raum für strukturierte Kooperation zwischen Staat und Startups.
München profitiert dabei von starken Hochschulen, einer aktiven Tech-Szene und einer Verwaltung, die Legal Tech nicht nur duldet, sondern aktiv mitgestaltet. So entsteht ein Ökosystem, in dem auch regulierte Dienste wie notarielle Leistungen digitalisiert werden können – mit bundesweiter Strahlkraft.
Mit dem Inkrafttreten der DiRUG-Novelle 2022 wurden erstmals rechtliche Voraussetzungen geschaffen, um notarielle Dienstleistungen online abzuwickeln. Die Reform ermöglicht:
Digitale Gründung von GmbHs
Online-Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften
Notarielle Beurkundung per Video bei bestimmten Unternehmens- und Gesellschaftsverträgen
Dabei gilt das Vier-Schritte-Prinzip: digitale Identifikation über qualifizierte Signaturverfahren, Online-Auswahl des gewünschten Notars, virtuelle Beurkundung via Video, digitale Archivierung und Zustellung der Dokumente. Plattformen strukturieren diesen Prozess benutzerfreundlich und vollständig rechtskonform. Der Notar bleibt zentrale Instanz – der Zugang wird nur effizienter.
Diese Verfahren sind besonders attraktiv für Gründerinnen und Gründer, internationale Teams und zeitkritische Anliegen. Die Resonanz zeigt: Der Bedarf ist da – auch jenseits von pandemiebedingter Fernkommunikation.
Herausforderungen und Widerstände
Gerade im Bereich notarieller Leistungen wird deutlich, wie schwer Deutschland der nächste Schritt fällt: digitale Verfahren rechtlich zu erlauben heißt nicht, sie faktisch zu ermöglichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben allerdings eng. Viele notarielle Akten – etwa im Erbrecht oder Immobilienbereich – erfordern weiterhin physische Präsenz. Hinzu kommen technische Hürden wie die sichere Implementierung zertifizierter Identifizierungsverfahren, sowie die Einbindung in bestehende Notariatsprozesse.
Auch auf Nutzerseite gibt es Unsicherheiten: Vertrauen in digitale Rechtsverfahren ist nicht selbstverständlich – hier braucht es transparente Aufklärung und zuverlässige Plattformen. Schließlich sind auch Notarinnen und Notare selbst Teil des Wandels – sie müssen technisch mitziehen, ohne dass ihre Rolle entwertet wird.
Ein weiteres Hindernis: Fragmentierte Zuständigkeiten und zurückhaltende Auslegungsspielräume bei Bundes- und Kammerebene. Gerade hier kann Bayern Vorbild sein – durch einen einladenden, nicht abwartenden Regulierungsstil.
Austausch mit dem Justizministerium
In Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz wurde deutlich: Das Ministerium versteht sich als Enabler digitaler Lösungen. Im Austausch mit Legal-Tech-Anbietern geht es nicht um politische Positionierung, sondern um operative Lösungen: Wo hakt es in der Normauslegung? Welche Funktionen fehlen im Gesetz? Wie können Justiz und Startups zusammenwirken, ohne Zuständigkeitskonflikte? Welche Rolle können Startups übernehmen, um die Justiz mit digitalen Lösungen zu unterstützen?
Diese Offenheit schafft Handlungsspielräume – nicht durch Ausnahmen, sondern durch Interpretationsspielräume im Sinne der Digitalisierung. Das Gespräch ersetzt keine Rechtsreform, aber es beschleunigt ihre Umsetzung.
Deutschland vor dem Umbruch
Deutschland steht an der Schwelle zu einem systemischen Wandel: rechtliche Grundlagen für digitale Verfahren entstehen, digitale Akzeptanz wächst, der Bedarf ist hoch. Was fehlt, ist der systematische Transfer von der rechtlichen Möglichkeit zur alltäglichen Praxis. Notarielle Dienstleistungen zeigen exemplarisch wie dieser Transfer gelingen kann, wenn politische Steuerung, technologische Infrastruktur und unternehmerischer Umsetzungswille zusammenspielen.
Stand: 08.12.2025
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Fazit
Die Digitalisierung des Zugangs zum Recht ist eine zentrale Zukunftsaufgabe des Staates. Bayern zeigt, wie dieser Weg aussehen kann – strategisch, kooperativ und wirksam. Notarielle Dienstleistungen sind dabei nur der Anfang. Was hier gelingt, lässt sich übertragen: auf Register, Gerichte, Vertragswesen. Die zentrale Frage ist nicht, ob wir es dürfen – sondern, ob wir es wollen. Bayern hat sich entschieden. Es ist Zeit, dass andere folgen.
Alexander Sporenberg Mitgründer und Geschäftsführer von beglaubigt.de sowie Experte für digitale Rechtsprozesse.