Oberverwaltungsgericht stoppt Aufsichtsbehörde Zweckverbände stemmen sich gegen Doppik
Das Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen verhindert per Eilbeschluss, dass die Zweckverbände des Landes auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umstellen müssen.
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Die ITK Rheinland, IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Düsseldorf und aller kommunalen Verwaltungen im Rhein-Kreis Neuss, bewertet den Gerichtbeschluss als Sieg der Vernunft.
Ab dem Jahr 2009 mussten alle Städte und Gemeinden im Land ihre Buchführung auf die neue doppelte Verwaltungsbuchführung namens NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) umstellen. Für viele gemeindliche Zweckverbände hingegen war die doppelte Buchführung nichts Neues. Sie hatten aufgrund des § 18 im Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit zum Teil bereits seit Jahrzehnten die normale doppelte Buchführung für Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch praktiziert.
Dazu erklärte die ITK Rheinland: „Dies gefiel dem Innenministerium jedoch gar nicht. Die Doppelte Buchführung nach Handelsrecht war den dortigen Beamten nicht genug. Sie wollten auch in den Zweckverbänden genau dieselbe Buchführung wie in den Städten und legten kurzerhand den § 18 anders aus.“
Mit dem Eilbeschluss betreffend hat jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster mit den „Umstellungsbefehl“, wie sich die ITK ausdrückt, der zuständigen Bezirksregierung gestoppt.
Für den Zweckverband IT-Kooperation Rheinland, dem ebenfalls eine aufwendige Umstellung ins Haus gestanden hätte, erklärt dessen Verbandsvorsteher, der Düsseldorfer Beigeordnete Wilfried Kruse: „Ich bin froh über diesen vernünftigen Beschluss, der uns davor bewahrt, für eine Umstellung der Buchführung, die keinem nützt, sinnlos Ressourcen zu verbrennen, die wir dringend für unsere eigentlichen Aufgaben benötigen.“
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