Sitzung des IT-Planungsrats Zügige Umsetzung von Online-Diensten im Fokus

Autor Manfred Klein

Traditionsgemäß nutzt der IT-Planungsrat seinen Fachkongress auch zu einer Sitzung. Das war auch in diesem Jahr so. Dabei hat der IT-Planungsrat weitere Beschlüsse zur OZG-Umsetzung verabschiedet. Unter dem diesjährigen Vorsitzenden des IT-Planungsrates, dem Chef der Hamburger Staatskanzlei Jan Pörksen, wurde unter anderem über die Nutzung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket, der länderübergreifende Einsatz von Online-Diensten der Verwaltung und die Modernisierung der Register in Deutschland entschieden.

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Passend zum aktuell stattfindenden Fachkongress hat der IT-Planungsrat weitere wichtige Weichenstellungen zur OZG-Umsetzung vorgenommen
Passend zum aktuell stattfindenden Fachkongress hat der IT-Planungsrat weitere wichtige Weichenstellungen zur OZG-Umsetzung vorgenommen
(© Dieter Pregizer – stock.adobe.com)

Das im letzten Herbst verabschiedete Konjunkturpaket stellt Mittel zur Verfügung, die für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) eingesetzt werden sollen. Das Gesetz sieht vor, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bis 2022 den Online-Zugang umfassend zu ermöglichen. Der IT-Planungsrat hat nun die Maßnahmen konkretisiert, die für die Finanzierung aus dem Konjunkturpaket infrage kommen. Demnach sollen Vorhaben finanziert werden, die der unmittelbaren Umsetzung des OZG dienen.

Dabei geht es neben Online-Diensten um die sogenannten Digitalisierungslabore zur Vorbereitung besonders wichtiger Leistungen wie zum Beispiel Wohngeld, Baugenehmigung oder BAföG. Darüber hinaus werden Mittel für die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung bereits bestehender Infrastrukturkomponenten bereitgestellt.

Plan zur Umsetzung der Registermodernisierung

Auch für die Registermodernisierung, die mit der Zustimmung des Bundesrates Anfang März ihre letzte Hürde genommen, hat, präsentierte der IT-Planungsrat heute eine Gesamtkonzeption und eine konkrete Umsetzungsplanung.

Zunächst soll jedoch ein Projekt mit dem Auftrag eingerichtet werden, bis zur nächsten Sitzung des IT-Planungsrates einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Umsetzung des Gesetzes auf den verschiedenen staatlichen Ebenen und ressortübergreifend sichergestellt werden könne.

Der Vorsitzende des IT-Planungsrates und Chef der Hamburger Senatskanzlei, Staatsrat Jan Pörksen, stellt dazu fest: „Die Weichen sind gestellt, um mit der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland entscheidende Schritte voranzukommen. Wir haben die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die finanziellen Mittel und den politischen Durchsetzungswillen bei allen Beteiligten, um jetzt zügig zur Umsetzung zu kommen. Es gilt nun, die damit verbundenen Chancen zu nutzen.“

Rechtliche Rahmenbedingungen für Kooperationen der Länder

Auch vom dem für die Umsetzung des OZG so wichtigen EfA-Prinzips (Einer-für-Alle) gibt es Neues zu berichten. Das EfA-Prinzip bedeutet, ein Land oder der Bund setzt die Digitalisierung einer Verwaltungsleistung um und ermöglicht die weitere Nutzung auch durch andere Länder. Dieses arbeitsteilige Umsetzungsmodell sei nicht nur mit organisatorischen und technischen Herausforderungen verbunden, so der IT-Planungsrat. Für Kooperationen nach dem EfA-Prinzip seien auch rechtliche Rahmenbedingungen notwendig. Der unter Federführung der FITKO (Föderale IT-Kooperation) erarbeitete „FIT-Store“ soll diesen rechtlichen Rahmen bieten.

In der heutigen Sitzung wurden die standardisierten Vertragsbedingungen – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsmuster – für die Nachnutzung von „Software as a Service“ vorgelegt und vom IT-Planungsrat zur Anwendung verabschiedet. Dazu die Präsidenten der FITKO, Dr. Annette Schmidt: „Der FIT-Store ist ein wichtiger Baustein für die zügige und kostengünstige OZG-Umsetzung. Mit den heutigen Beschlüssen wurde eine erste wichtige Grundlage für die rechtssichere Gestaltung von EfA-Kooperationen geschaffen.“

Der IT-Planungsrat hat zudem die „Strategie zur Stärkung der digitalen Souveränität für die IT der deutschen Verwaltung“ beschlossen. Die Umsetzung der im Strategiepapier aufgeführten Maßnahmen werden künftig von der Arbeitsgruppe „Cloud Computing und Digitale Souveränität“ koordiniert.

Diese und alle weiteren Beschlüsse der 34. Sitzung des IT-Planungsrates können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.

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